Arbeitsmarkt: DGB fordert mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen

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Ordnungsnummer PM 060

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen und die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben ab 1. Oktober sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Menschen mit schweren Behinderungen sind noch immer deutlich weniger am Erwerbsleben beteiligt als Menschen ohne Behinderung – und das, obwohl sie im Durchschnitt besser qualifiziert sind. Ihre Erwerbsbeteiligung liegt bei bloß 49 Prozent im Vergleich zu 78 Prozent bei nicht schwerbehinderten Arbeitskräften. Die Statistiken der Unternehmen belegen, dass die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bei 4,6 Prozent stagniert. Bei privaten Arbeitgebern liegt sie sogar noch niedriger und mit 4,1 Prozent unter der verpflichtenden Quote.

Genau deshalb ist die ab 1. Oktober stattfindende Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) in den Betrieben so wichtig: Die SBV leistet einen entscheidenden Beitrag für die Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Ausbildung. Aber auch die Betriebe sind in der Pflicht: Lauthals zu jeder Gelegenheit den Fachkräftemangel zu beklagen und gleichzeitig Menschen mit Behinderung nicht einzustellen oder auszubilden passt nicht zusammen.

Die Erfahrung zeigt bedauerlicherweise, dass sich von selbst bei der Mehrheit der Arbeitgeber nicht viel bewegt. Deshalb muss auch die Ampel-Regierung an das Thema ran: Sie muss endlich die Ausgleichsabgabe empfindlich anheben für Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Wenn Unternehmen diese Abgabe aus der Portokasse zahlen können, bleibt sie wirkungslos. Deshalb begrüßen die Gewerkschaften das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, eine vierte Stufe bei der Ausgleichabgabe für Unternehmen einzuführen, die keine einzige Person mit einer schweren Behinderung beschäftigen.

Gleichzeitig brauchen Betriebe ein besseres Eingliederungsmanagement (BEM). Jede und jeder Beschäftigte kann von langer Krankheit betroffen sein und muss sich im Ernstfall darauf verlassen können, den Arbeitsplatz behalten zu können. Der DGB fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu müssen auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretung gestärkt werden – denn sie sind es, die für die Wahrung der Rechte von über einer Million Beschäftigten sorgen.“

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