Übergewinnsteuer einführen: Wer von der Krise profitiert, soll zahlen

Vermögensteuer, Preisbremsen, Abgabe für Superreiche – wie eine faire Verteilung gelingt

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Dachzeile Echt gerecht – solidarisch durch die Krise!

Das fordert der DGB, um die Krisenkosten gerecht zu verteilen:

 

  • Rasche Umsetzung des EU-Beschlusses für Strompreisbremse und Solidaritätsabgabe
  • Einführung der Übergewinnsteuer für Unternehmen der Energiewirtschaft
  • Wiederbelebung der Vermögensteuer ab einer Million Euro Nettovermögen
  • Einmalige Vermögensabgabe für Superreiche und Vermögende

Gewinne aus der Krise: Eine Sondersituation

Wenn Unternehmen erfolgreich sind, ist das gut. Denn nur in erfolgreichen Unternehmen können langfristig gute Arbeitsplätze gesichert werden. Und die Erfolge sind auch auf die dort Beschäftigten zurückzuführen. Doch Gewinne, die auf dem Rücken der Verbraucher*innen eingefahren werden, müssen anders bewertet werden.

Insbesondere große Energie- und Mineralölunternehmen machen dank steigender Energiepreise derzeit hohe Profite. Ihre zusätzlichen Milliardengewinne sind nicht auf unternehmerisches Geschick zurückzuführen. Die sogenannten "windfall profits" (Zufallsgewinne) sind Extra-Profite, die wegen einer Sondersituation am Markt erzielt werden. Aktuell sind die hohen Energiepreise vor allem eine Folge des Krieges gegen die Ukraine. Die dadurch gestiegenen Gaspreise erhöhen zudem den Strompreis, denn Gas wird auch für die Stromerzeugung genutzt. So entstehen die Extra-Gewinne bei Stromanbietern.

Krisengewinne mit Übergewinnsteuer abschöpfen

Deswegen muss die Übergewinnsteuer eingeführt werden. Mit dieser Sonderabgabe könnten große Unternehmen, die in Krisenzeiten satte Gewinne einfahren, stärker zum Gemeinwohl beitragen.

Historisch gab es die Übergewinnsteuer während des Ersten und Zweiten Weltkriegs in den USA, Frankreich und Großbritannien. Dort wurden jene Unternehmen stärker besteuert, die von der Kriegswirtschaft deutlich profitiert haben. Um die derzeit steigenden Energiepreise für die Verbraucher*innen abzufangen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten viele Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht: Tankrabatt, 9-Euro-Ticket und Energiepauschale kosten den Staat viel Geld, bisher rund 35 Milliarden Euro. Die Strom- und Gaspreisbremse wird noch mehr Geld kosten. Die Übergewinnsteuer könnte helfen, diese Ausgaben mitzufinanzieren.

EU-Beschluss zu Übergewinnsteuer in geltendes Recht umsetzen

In der Europäischen Union gibt es bereits seit März eine Leitlinie der EU-Kommission, die eine Besteuerung von übermäßigen Gewinnen zulässt. Italien reagierte als erstes europäisches Land und führte schnell eine Übergewinnsteuer ein. Das Land erwartet dadurch Steuereinnahmen von rund 10 Milliarden Euro. Weitere europäische Länder folgten diesem Beispiel.

Nun haben die EU-Mitgliedsstaaten ein Notfallpaket beschlossen, das eine Strompreisbremse vorsieht. Die Einnahmen von Stromversorgern sollen so auf 180 Euro pro Megawattstunde gedeckelt werden. Wer mehr einnimmt, kann zur Abgabe der Mehreinnahmen verpflichtet werden: 117 Milliarden Euro Mehreinnahmen könnten die Mitgliedsstaaten dadurch von den Stromversorgern an die Verbraucher*innen zurückgeben.

Weitere 25 Milliarden Euro könnten die EU-Länder durch eine zusätzliche Solidaritätsabgabe einnehmen, die auf Mehrgewinne von Erzeugern fossiler Brennstoffe wie Kohle-, Öl- und Gasunternehmen erhoben werden soll. Die Bundesregierung muss den Beschluss für die Besteuerung von Krisenprofiteuren zügig in nationales Recht umsetzen.

Fair besteuern: Reiche in die Pflicht nehmen

Nicht nur die großen Mineralölkonzerne und Energieunternehmen verdienen in der Ausnahmesituation gut. Auch die Vermögen der Reichsten wachsen ungebremst weiter. Dem Staat entgehen Milliarden an Steuereinnahmen, weil seit 1997 keine Vermögensteuer mehr erhoben wird.

Der DGB fordert, dass starke Schultern auch mehr zum Gemeinwesen beitragen sollen. Für Superreiche und Vermögende muss es eine einmalige Vermögensabgabe geben. Vermögen und Erbschaften müssen wieder stärker besteuert werden. Diese Forderungen findet sich auch im DGB-Steuerkonzept.

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