Unfairen Wettbewerb verhindern, Gestaltung des sozial-ökologischen Wandels international ermöglichen

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Während europäische Unternehmen in der EU einem strengen Wettbewerbsrecht und allgemeinen Subventionsverbot unterliegen, kommen aus Nicht-EU-Staaten Unternehmen auf den europäischen Markt, die von ihren Regierungen mit Subventionen dabei unterstützt werden, um in der EU Marktanteile zu gewinnen, Unternehmen aufzukaufen oder öffentliche Aufträge zu bekommen. Die EU-Kommission möchte dagegen vorgehen und schlägt zurzeit in einem Weißbuch dafür Maßnahmen vor. Dabei sollen Wettbewerbsverzerrungen behoben oder durch Verhaltensvorgaben ausgeglichen werden. Auch die Möglichkeit, Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen, wird diskutiert.

Der DGB unterstützt das Ziel, unfairen Wettbewerb zu verhindern. Dabei muss aber auch das Unterlaufen von internationalen Arbeits-, Sozial oder Umweltstandards als unfaire Subvention verstanden werden. Unternehmen, die beispielsweise die ILO-Kernarbeitsnomen nicht einhalten, sollten dadurch keinen Wettbewerbsvorteil haben. Zugleich muss es innerhalb und außerhalb der EU für die Staaten möglich sein, den sozial-ökologischen Wandel zu unterstützen und aktiv zu gestalten. Dafür müssen auch Subventionen eingesetzt werden können.

Es wäre besser, gegen unfaire Subventionen durch multilaterale Vereinbarungen vorzugehen. Internationale Vereinbarungen gegen unfaire Subventionen oder gegen das Unterlaufen von Sozial- und Umwelt-standards sollten vor einseitigen Gegenmaßnahmen Vorrang haben. Solange dies nicht wirksam geschieht, ist eine Reaktion wie sie die EU-Kommission vorschlägt, notwendig.

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