Deutscher Gewerkschaftsbund

21.03.2024
Rentenpolitik

Rentenpaket II: Schritte zur Absicherung im Alter

Gute Renten sind eine zentrale Aufgabe des Sozialstaates und generationsübergreifend zu gewährleisten. Ohne Änderung sinkt das Rentenniveau ab 2026 und gefährdet damit die Alterssicherung. Trotzdem stiegen Beitragssatz und Bedarf privater Vorsorge. Mit dem Rentenpakte II stabilisiert die Bundesregierung das Rentenniveau und sorgt so für verlässliche Renten für heutige und künftige Generationen.

In den 1990er und 2000er Jahren hat die Politik die Renten wiederholt gekürzt und teilweise privatisiert. Zu den Maßnahmen zählten ein sinkendes Rentenniveau, höhere Altersgrenzen, weiteren Leistungskürzungen und dem inzwischen allgegenwärtigen Hinweis an die jüngeren Generationen zusätzlich private Vorsorge zu bezahlen, um diese Löcher zu stopfen. Dies ist in Zeiten von anhaltenden finanziellen, sowie gesellschaftlichen Unsicherheiten durch Inflation und Wirtschaftskrisen für immer mehr Menschen kaum noch zu bewältigen. Während seit 1995 die Zahl an Rentner*innen von 16,4 auf 21,3 Millionen gestiegen ist, sanken gleichermaßen die staatlichen Ausgaben zur Altersvorsorge je Rentner*in gemessen am BIP um 25 Prozent, bei einem historisch niedrigen Rentenversicherungsbeitragssatz von 18,6 Prozent. Zu geringe Renten und ein mangelndes Vertrauen der Bürger*innen in die staatliche Alterssicherung sind logische und auch gewollte Konsequenzen.

Die Bundesregierung erfüllt nun durch die Umsetzung des Rentenpaket II ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Versprechen das Rentenniveau vor Steuern auf 48 Prozent zu stabilisieren – gesetzliche abgesichert zunächst bis 2039. Außerdem soll die Bundessregierung im Jahr 2035 einen Bericht vorlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Rentenniveau auch über 2039 hinaus bei 48 Prozent zu halten. Das Rentenniveau ist im Jahre 2039 mit dem Rentenpaket rund sieben Prozent höher als nach geltendem Recht – und selbst wenn es ab 2040 wieder sinken würde, weil eine künftige Bundesregierung nichts unternimmt, läge es auch nach 2039 höher, da von einem deutlich höheren Rentenniveau aus absinken würde.

Diese Stabilisierung muss natürlich auch finanziert werden. Dafür ist ein Anstieg der Beitragssätze ab 2028 auf 20 Prozent und ab 2035 auf 22,6 Prozent notwendig, wobei zusätzliche maßnahmenbedingte Erhöhungen durch die Einführung des Generationenkapitals aufgefangen werden, um die Beitragszahlenden zu entlasten. Dabei ist zu bedenken: der Beitragssatz steigt nur um 1,3 Prozentpunkte zusätzlich, bei sinkendem Rentenniveau würde er bis 2035 trotzdem auf 21,3 Prozent steigen.

Bei dem Generationenkapital handelt es sich um einen Kapitalstock, der dadurch entsteht, dass die Bundesregierung jährlich einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt, dieses Geld an die Stiftung "Generationenkapital" überweist, welche es schließlich am Aktienmarkt anlegt. Aus den dabei entstehenden Überschüssen soll ab 2036 jährlich ein Betrag von circa 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung ausgezahlt werden, um den Beitragssatz zu reduzieren. Dies würde den Beitragssatz laut Referentenentwurf im Jahr 2035 von um 0,3 Prozentpunkte senken – auf 22,3 Prozent. Insgesamt ist der Effekt zugegebenermaßen überschaubar, doch muss an dieser Stelle noch erwähnt werden, dass hierfür zumindest keine Beitragsgelder risikobehaftet am Kapitalmarkt angelegt werden.

Weiterhin beinhaltet das Rentenpaket II eine Erhöhung des Mindestnachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben. Ebenso zielt die Regierung mit dem Gesetz darauf ab die Bundeszuschüsse zu bereinigen, indem Berechnungsschritte vereinfacht und damit transparenter gestaltet werden. Auch die Berichtspflicht zum Drei-Säulen-Modell, welche in Modellrechnungen angibt inwiefern eine zusätzliche private Vorsorge ausreichend ist, um ein sinkendes Rentenniveau zu kompensieren, entfällt laut Bundesregierung ihrer Notwendigkeit.

Der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften begrüßen das Rentenpaket II in seinen Grundzügen und begrüßen die bessere Absicherung heutige und künftiger Rentner*innen durch einen nicht unterschreitbares Mindestsicherungsniveau.

Mit dem Rentenpaket II wird die Anpassungsformel und viele anderen Anpassungsregeln im Gesetz durch die neuen Regelungen ausgesetzt, verbleiben aber im Gesetz stehen. Damit droht ersten das Rentenniveau ohne aktives Zutun des Bundestags ab 2040 wieder zu sinken. Vor allem aber bleibt die Anpassungsregelung damit komplex und schwer verständlich. Hier sollte die Bundesregierung zur Vereinfachung die überflüssigen Regelungen streichen und das stabile Rentenniveau direkt durch eine geänderte Anpassungsformel sicherstellen.

Eine stabile Rente und ein angemessener Lebensstandard im Alter sind keine Luxusgüter in einer Demokratie mit ausgebautem Sozialstaat. Das Rentenpaket II ist hier ein notwendiger großer Schritt voran und sichert bessere Renten heute und in Zukunft. Doch müssen weitere Schritte folgen und das Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent angehoben werden. Wir brauchen generationsübergreifend eine gerechte Alterssicherung, die den notwendigen Lebensstandard im Alter absichert und Armut vermeidet. Zu einer guten Absicherung gehören auch vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrenten. Und für eine gute und finanzierbare Rente braucht es gute Arbeits- und Lebensbedingungen und gute Löhne.


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