Deutscher Gewerkschaftsbund

Kundgebung am 9.4.2016 in München

Fakten-Check Werkverträge

Weitere Infos und Hintergründe

DGB

Klare Regeln für Werkverträge

Immer mehr Arbeitgeber missbrauchen Werkverträge. Das führt dazu, dass Beschäftigte unterschiedlich bezahlt werden, obwohl sie beide die gleiche Arbeit erledigen. Der DGB sagt: Wir wollen keine Angestellten zweiter Klasse.

Werkverträge: Finde den Fehler

DGB

Was ist überhaupt ein Werkvertrag?

Mit einem Werkvertrag vergibt ein Auftraggeber fest definierte Gewerke an eine Fremdfirma oder eine Einzelperson. Anders als bei einem Dienstvertrag wird nicht nur eine Leistung geschuldet, sondern auch der Erfolg. In den letzten Jahren wird von vielen Unternehmen dieses "Werk" sehr frei definiert. Ein großes schwedisches Möbelhaus ließ 2011 in einem seiner Zentrallager in Dortmund die gesamte Nachtschicht von einer litauischen Firma mit Werkvertrag erledigen. Dafür gab es eine Pauschale je abgeladenen Container. In anderen Fällen bestand das "Werk" darin, Schweinehälften im Akkord zu zerteilen oder Flaschen in einem Getränkegroßhandel zu sortieren. "Wenn aber ein Schlachter Schweinehälften schneidet oder ein Lagerarbeiter Flaschen sortiert, dann ist das die typische Arbeit eines Festangestellten", kritisiert Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Mehr Infos

Keine Arbeitsanweisungen des Auftraggebers

Wesentliches Merkmal eines Werkvertrags ist es außerdem, dass der Auftragnehmer das Werk mit eigenen Arbeitskräften erstellt, für dieses Werk haftet und selbst bestimmt, wie es produziert wird. In der Regel hält er dafür eigene Maschinen und Anlagen vor. Der Auftragnehmer ist zuständig für den eventuellen Einsatz weiterer Arbeitnehmer und diesen gegenüber auch weisungsberechtigt. Das heißt im Klartext: Das Unternehmen, das eine Werkvertragsfirma beauftragt, darf deren Angestellten eigentlich keine Weisungen erteilen. In der Praxis sieht das oft anders aus.

Neues Instrument für Lohndumping: Werkverträge statt Leiharbeit

Welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit ein Werkvertrag vorliegt, ist in allgemeiner Form im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine klare Regelung zur Abgrenzung von einer abhängigen Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt es jedoch nicht. Das führt dazu, dass Werkverträge zum Nachteil der Beschäftigten missbraucht werden können. Und da durch den Einsatz der Gewerkschaften für Branchen-Mindestlöhne und tarifliche Regelungen Lohndumping durch Leiharbeit kaum noch möglich, nutzen immer mehr Arbeitgeber Werkverträge statt Leiharbeit, um die Tariflöhne der Stammbelegschaften zu unterlaufen.

Unsere Position, unsere Lösungen

Werkverträge – Missbrauch stoppen

Der DGB zeigt in der Broschüre "Werkverträge – Missbrauch stoppen, Gute Arbeit durchsetzen", wie Arbeitgeber Werkverträge missbrauchen, um Lohndumping zu betreiben. Der DGB hat deshalb konkrete Lösungsvorschläge entwickelt, wie der Missbrauch von Werkverträgen endlich gestoppt werden kann.

DOWNLOAD DER BROSCHÜRE

Screenshot Titel DGB-Broschüre Werkverträge - Missbrauch stoppen

DGB

Was bei Werkverträgen getan werden muss

Rechtsfolgen eines Missbrauchs festlegen: Wenn festgestellt wird, dass missbräuchlichen Werkvertrag vorliegt, hat dies zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Solo-Selbständigen beziehungsweise den Beschäftigten des Werknehmers entsteht.

Mitbestimmung stärken: Die betriebliche Interessenvertretung muss das Recht erhalten, den Einsatz von Fremdfirmen zu verweigern, wenn die Interessen der eigenen Belegschaft unmittelbar berührt sind. Die Informationsrechte müssen gestärkt werden. Die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen müssen wissen, welche Personen sich überhaupt auf dem Gelände befinden und welche Tätigkeiten sie konkret ausüben.

Kontrollen und Klagerecht ausweiten: Derzeit müssen die Beschäftigten ihre Rechte selbst durchsetzen. Dies ist oft mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden. Deswegen müssen die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht erhalten, um diese Rechte stellvertretend durchzusetzen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Sozialversicherungsträger benötigen wirkungsvolle Kontrollmöglichkeiten, so dass missbräuchliche Konstruktionen rechtssicher unterbunden werden können.

Scheinselbständigkeit konsequenter verfolgen und unterbinden: Immer mehr Selbstständige sind faktisch scheinselbstständig, weil sie nur für einen Auftraggeber arbeiten. Durch die Beschäftigung von Scheinselbstständigen werden betriebliche und sozialrechtliche Risiken auf diese verlagert und Schutzbestimmungen für die ArbeitnehmerInnen unterlaufen. Der DGB schlägt deshalb vor, die Kriterien für die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbständigen zu präzisieren und zu ergänzen.

Kettenverträge eingrenzen: Der DGB schlägt vor, die Subunternehmerketten zu begrenzen und zu verlangen, dass die Subunternehmen wenigstens einen Teil des Auftrages selbst ausführen müssen.

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser schützen: Der grenzüberschreitende Arbeitskräfteeinsatz ist besonders missbrauchsanfällig und schwer zu überwachen. Hierzu muss die Europäische Union ihr Regelwerk für grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz verbessern, Kontrollen erleichtern und fälschungssichere Bescheinigungen einführen.

Werkvertrag oder Leiharbeit?

DGB zum Thema Leiharbeit

Was bei der Leiharbeit getan werden muss

Zehn Jahre nach der "Reform" der Leiharbeit im Zuge der Hartz-Gesetze kann von einer wirklichen Gleichbehandlung und einem angemessenen Gesamtschutz keine Rede sein. Es ist deswegen richtig, dass die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag weitere Verbesserungen zur vollständigen Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie vorsehen. Die Koalitionsparteien haben unter anderem vereinbart, die Überlassungshöchstdauer gesetzlich auf 18 Monate zu begrenzen und die Leiharbeitskräfte nach spätestens neun Monaten beim Entgelt mit den Stammarbeitskräften des Einsatzbetriebes gleichzustellen.

Aus gewerkschaftlicher Sicht gibt es dringenden Handlungsbedarf insbesondere auch zu folgenden Aspekten:

  • Streikbrecherarbeiten durch Verleihbetriebe müssen gesetzlich verboten werden. Die Verleihbetriebe haben sich zwar im Tarifvertrag verpflichtet, keine Streikbrecher einzusetzen. Der Poststreik hat aber gezeigt, dass es Schlupflöcher gibt, so sind z.B. ausländische Leiharbeiter eingesetzt worden. Ein gesetzliches Verbot schafft hier Klarheit und Gleichbehandlung.
  • Leiharbeitskräfte müssen bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berücksichtigt werden. So werden Arbeitgeber daran gehindert, durch das Auslagern von Arbeit auf Verleihunternehmen die Betriebsräte zu schwächen.
  • Darüber hinaus soll es nicht mehr möglich sein, einen Werkvertrag nachträglich in Leiharbeit umzuwandeln. Dieses Schlupfloch hatten viele Unternehmen offen gehalten, wenn sie Werkverträge konstruiert haben, die zweifelhaft waren. Wenn es zu einer Beanstandung kam, wurde der Werkvertrag in Leiharbeit „umgewandelt“, dies hatte zur Folge, dass der Einsatzbetrieb die Beschäftigten nicht als eigene Arbeitskräfte übernehmen musste. Das Verbot der Umwandlung soll also insbesondere „schwarze Schafe“ abschrecken.
  • Branchenspezifische Regelungen sollten geschaffen werden, die die Weiterbildung beschäftigter Leiharbeitskräfte verbessert.


Handlungsbedarf gibt es ebenso bezüglich der Überwachung des Verleihgewerbes und einer Verbesserung der Stabilität der Leiharbeitsverhältnisse. So sollte das Leiharbeitsverhältnis nicht länger auf die Dauer der erstmaligen Einsatzzeit beim Entleiher begrenzt werden können. Das Verbot dieser Synchronisation war geltendes Recht bis 2003. Die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und weiterer Schritte sind überfällig.


DOWNLOAD

arbeitsmarkt aktuell 8/2015: Risiken und Reformbedarf in der Leiharbeit (PDF, 471 kB)

Leiharbeitsbeschäftigte sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. So wird rund die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse bereits nach weniger als drei Monaten beendet. Und mehr als ein Drittel rutscht direkt in Hartz IV, obwohl sie vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Video


Wie Werkverträge Belegschaften spalten

Werkverträge – Missbrauch stoppen

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Der DGB zeigt in der Broschüre "Werkverträge – Missbrauch stoppen", wie Arbeitgeber in verschiedenen Branchen Werkverträge einsetzen, um Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Außerdem hat der Deutsche Gewerkschaftsbund konkrete Lösungsvorschläge entwickelt, wie der Missbrauch von Werkverträgen endlich unterbunden werden kann.

Arbeitsrecht: Die Rechtsfrage

Werk­ver­trä­ge: Wel­che Rech­te ha­ben die Be­schäf­tig­ten?
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
DGB/Simone M. Neumann
Immer mehr Unternehmen nutzen Werkverträge, um tarifliche Regelungen zu umgehen und den sozialen Schutz der Beschäftigten zu unterlaufen – eine bequeme Möglichkeit, um Kosten zu sparen und die Belegschaft zu verkleinern. Die Expertinnen und Experten vom DGB-Rechtsschutz haben deshalb einen genauen Blick darauf geworfen, was Werkverträge für die Beschäftigten bedeuten.
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Werkverträge und Leiharbeit

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ZDF fron­tal21: Leih­ar­beit und Werk­ver­trä­ge
Menschen laufen nach Schichtende aus einem Werk
DGB/Simone M. Neumann
Zwischen 1996 und 2016 hat sich die Zahl der Leiharbeiter mehr als verfünffacht, auf mittlerweile fast eine Million Beschäftigte. Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen gesetzlich zu verhindern. Das ZDF-Magazin Frontal21 berichtet über die schwierige Diskussion.
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Werk­ver­trä­ge: Fremd­per­so­nal­ein­satz oder Ar­beits­ver­hält­nis?
Paragraphenzeichen Richter-Hammer Justiz
Colourbox.de
Liegt ein Werkvertrag vor oder wird ein schützenswertes Arbeitsverhältnis umgangen? Und wurden die Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung in den Gesetzentwurf zu Werkverträgen aufgenommen? Diese und weitere Fragen zu Werkverträgen aus juristischer Perspektive beantwortet Achim Klueß, Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, in seinem GEGENBLENDE-Artikel.
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Werk­ver­trä­ge: Kern­ge­schäf­te der Un­ter­neh­men be­trof­fen
Schweisser Industrie Arbeiter
DGB/Simone M. Neumann
43 Prozent der Werkvertragsbeschäftigten erledigen weitgehend identische oder sogar exakt dieselben Aufgaben wie die Kernbelegschaft. Oft behaupten Unternehmen zwar, über Werkverträge nur spezielle Dienstleistungen bei spezialisierten Unternehmen einzukaufen. Diesen Mythos widerlegt allerdings die HBS-Studie „Werkverträge im Betrieb“.
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Werk­ver­trä­ge im Be­trieb un­ter die Lu­pe neh­men
Container im Hafen
DGB/Simone M. Neumann
Was Betriebsräte tun können, um "Scheinwerkverträge" aufzudecken und zu verhindern, beschreibt Jörn Boewe im gewerkschaftlichen Debattenmagazin GEGENBLENDE. Erster Schritt: Den Blick über den Tellerrand wagen und mit den Angestellten der Subunternehmer Kontakt aufnehmen.
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Bü­ro­kra­tie-Vor­wür­fe der Ar­beit­ge­ber sind welt­fremd
DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann
DGB/Simone M. Neumann
Wenn es nach Arbeitgeberpräsident Kramer geht, soll Lohndumping durch Werkverträge und eine Lohndifferenz von über 20% zwischen Männern und Frauen weiter möglich sein. Denn die Gesetze, die das verhindern sollen, will er stoppen. Sie seien zu bürokratisch. "Weltfremd" nennt DGB-Vorsitzender Hoffmann die Vorwürfe und erklärt, warum beide Gesetze dringend gebraucht werden.
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Weitere Themen

Strei­k: Das sind dei­ne Rech­te als Ar­beit­neh­mer*in
Warnstreik Demonstration Gewerkschaften verdi GEW Yasmin Fahimi
DGB / Gordon Welters
Streik ist ein Mittel, um höheres Entgelt, Beteiligung am wirtschaftlichen Reichtum oder auch sozialen Fortschritt durchzusetzen: Ohne das Streikrecht sind Tarifverhandlungen kollektives Betteln. Doch wer darf eigentlich streiken? Und wann ist ein Streik rechtmäßig?
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1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung. Am 1. Mai rufen DGB und Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto: „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit.“ Das sind die 3 Kernversprechen der Gewerkschaften. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
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#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
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Stär­ke­re Ta­rif­bin­dung: Deut­li­che Mehr­heit sieht Po­li­tik in der Pflicht
Grafik mit Tarifvertrag-Icon auf roten Untergrund mit petrol-farbenen Pfeilen, die leicht nach oben zeigen.
DGB
Klares Signal für die Tarifwende: 62 Prozent der Beschäftigten wollen, dass sich der Staat stärker für eine höhere Tarifbindung einsetzt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Forsa-Umfrage. DGB-Vorstand Stefan Körzel sieht darin einen eindeutigen Handlungsauftrag an die Bundesregierung für ein wirksames Bundestariftreuegesetz.
Zur Pressemeldung

Die ge­setz­li­che Ren­te gibt Si­cher­heit
Frau hält Tafel mit Schriftzug "Rente"
DGB/Bjoern Wylezich/123rf.com
Die gesetzliche Rente gibt den Beschäftigten Sicherheit. Deswegen begrüßt der DGB die Entscheidung der Bundesregierung, das Rentenniveau bis 2039 festzuschreiben. Die Deckelung der Rentenzuschüsse sowie die Aktienrente sieht der DGB kritisch.
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