Das Finanzministerium hat eine Fokusgruppe eingerichtet, die zwei Prüfaufträge abarbeiten soll: Die Möglichkeiten zur Zulassung von privaten Produkten mit höheren Renditen und die Ausgestaltung eines öffentlich verwalteten Alterssicherungsfonds mit Abwahlmöglichkeit. Der DGB nimmt an der Fokusgruppe teil und hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht.
DGB/Anna Nikonorova/123rf.com
In den 2000er Jahren hat der Bundestag beschlossen, dass Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auf bis zu 43 Prozent in 2030 und danach noch weiter abzusenken. Ziel war, den Beitragssatz zur GRV zu begrenzen, um die Arbeitgeber bei den Lohnkosten zu entlasten. Die Beschäftigten sollen den abgebauten vormals verpflichtenden und paritätisch finanzierten Teil durch freiwillige private Altersvorsorgeprodukte ausgleichen. 20 Jahre später lässt die Verbreitung mehr als nur zu wünschen übrig. Nur rund sieben Millionen Personen „riestern“ annähernd wie vorgesehen. Die Produkte sind vielfach sehr teuer, intransparent und renditeschwach. Zuletzt führte der niedrige Zins in Verbindung mit den hohen Provisionen und Abschlussgebühren dazu, dass in der Regel nicht mal mehr die eingezahlten Beiträge garantiert werden können. Unklar ist bis heute, da diese Daten nicht erhoben werden, wie hoch die Renten aus den geförderten Riesterverträgen tatsächlich sind.
Neben der makroökonomisch umstrittenen Frage, ob Kapitaldeckung überhaupt (generationen)gerechter, fairer oder effizienter ist, hält die Realität offensichtlich nicht was versprochen und erwartet wurde. Die Versicherungswirtschaft macht dafür die Regulierung und die strengen Vorgaben verantwortlich und will mit dem Geld der Versicherten mehr Risiken eingehen und weniger Garantien und Haftungen übernehmen. Einen Eingriff in die Kosten- und Vertriebsstrukturen lehnt die Versicherungswirtschaft ab. Aus Sicht des DGB haben sind individuelle Produkte kein sinnvoller Teil einer staatlichen Alterssicherungspolitik und sollten daher nicht weiter forciert werden.
Die Ideen eines verpflichtenden staatlichen Fonds mit Abwahlmöglichkeit erscheint, mit Blick auf die schlechten privaten Produkte, zwar als sinnvoller. Aus sozial- und verteilungspolitischer Perspektive ist es jedoch eher, wie den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben. Denn die Vorschläge zum Staatsfonds drücken sich weitgehend vor der Leistungsphase, wollen keine Erwerbsminderungsrenten absichern, arbeiten mit noch höheren Renditeerwartungen als die Versicherungswirtschaft und verfestigen durch ihren verpflichtenden Charakter die Beitragslastverschiebung auf die Beschäftigten. Denn, werden die Beschäftigten staatlicherseits gedrängt (neudeutsch nudging), vier Prozent ihres Bruttolohns direkt über den Arbeitgeber an einen Staatsfonds abzugeben, wird der Spielraum für eine Betriebsrente verengt. Zumal die Vorschläge zum Staatsfonds regelmäßig vorschlagen, diesen als Standardbetriebsrente gerade für kleiner Betriebs zu etablieren. Damit aber würden die Arbeitgeber, staatlich flankiert, endgültig aus ihrer Finanzierungsverantwortung für eine gute Alterssicherung ihrer Beschäftigten entlassen. Sozialpolitisch eine Rolle rückwärts mit Ansage.
Für den DGB ist klar, dass es viele private Gründe gibt, eine zusätzliche Rentenversicherung abzuschließen. Teil einer sozialen staatlich-regulierten Alterssicherungspolitik können sie nicht sein, da individuellen Verträgen jeder soziale Ausgleich fremd ist, sowohl zwischen arm und reich wie auch zwischen den Generationen. Zumal die Umverteilung zwischen den Generationen bei kapitalgedeckten, privaten Rentenversicherungen nicht nur weniger offensichtlich als in der transparenten und demokratisch kontrollierbaren gesetzlichen Rentenversicherung ist, sie ist faktisch sogar Geschäftsgeheimnis der gewinnorientierten privaten Versicherungen.
Die näheren Ausführungen und Hinweise sind in der Stellungnahme zur Fokusgruppe private Altersvorsorge ausführlich erläutert.