Deutscher Gewerkschaftsbund

Stellungnahmen-Archiv

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03.05.2016
Min­dest­lohn – dran­blei­ben!
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2016
Ballons mit Mindestlohn-Logo DGB
DGB/Simone M. Neumann
In den kommenden Wochen entscheidet die Mindestlohnkommission über die Anhebung der Lohnuntergrenze. Der DGB hat zur Anhörung der Kommission eine Stellungnahme abgegeben. Vom Mindestlohn profitieren etwas vier Millionen Beschäftigte - vor allem in den neuen Bundesländern, Frauen und geringfügig Beschäftigte.
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01.03.2016
Stel­lung­nah­me des DGB zum Min­dest­lohn - dran­blei­ben!
Logo Mindestlohn Dran bleiben
DGB
Seit dem 1. Januar 2015 profitieren mindestens 3,6 Millionen Menschen in Deutschland vom gesetzlichen Mindestlohn. Nach wie vor gibt es Ausnahmen vom Mindestlohngesetz, Arbeitgeber verstoßen gegen die gesetzlichen Regelungen. Der DGB fordert deshalb eine Aufstockung der Kontrollen sowie Maßnahmen, die die Umsetzung des Mindestlohns sicherstellen. Sonderregelungen beim Mindestlohn für Flüchtlinge weist der DGB entschieden zurück.
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25.01.2016
Stel­lung­nah­me zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Fa­mi­lie, Pfle­ge und Be­ruf für Be­am­tIn­nen
Frau mit Kind und Handy im Arm
Colourbox
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, sollen diese auch für die Beamtinnen und Beamten des Bundes gelten. Damit die BeamtInnen mit den übrigen Beschäftigten gleichgestellt sind, müssen noch einige Verbesserungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der DGB fordert unter anderem finanzielle Entlastungen für Betroffene.
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12.11.2015
Gutachten
Vor­schlä­ge zu Qua­li­täts­kri­te­ri­en als Kern­be­stand­teil der Ver­ga­be von Ar­beits­markt­dienst­leis­tun­gen
Expertise zur Umsetzung der reformierten EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU für öffentliche Aufträge (Vergaberichtlinie) in nationales Recht
Demonstranten auf IG Metall Demo
DGB/Simone M. Neumann
Die Gewerkschaften fordern eine Wende in der bisherigen Vergabe von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen im Interesse der Beschäftigten, der Lernenden und der Träger. Denn gute Aus- und Weiterbildung braucht gute Arbeitsbedingungen. Wie die gewerkschaftlichen Anforderungen konkret in die Praxis umgesetzt werden können, zeigt die Expertise von Professor Dr. Stefan Sell. Vorlegt wurde sie gemeinsam von GEW, DGB und ver.di.
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23.10.2015
DGB-Po­si­ti­on für die Fort­füh­rung ei­nes pra­xis­ori­en­tier­ten Auf­stiegs­for­ma­tes
DGB-Stellungnahme zur Entscheidung über die Fortführung der Aufstiege nach §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 sowie der Vorschläge zur Änderung der neuen Aufstiegsregelungen und des § 24 B
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes treten nachdrücklich gegen das Auslaufen des Praxisaufstieges ein. Als Alternative zum bisherigen Praxisaufstieg kann nach Ansicht des DGB auch ein praxisorientiertes Aufstiegsformat wie der „Leistungsaufstieg“ dienen.
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14.10.2015
Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf ei­ner zwei­ten Ver­ord­nung zur Än­de­rung der Bun­des­lauf­bahn­ver­ord­nung (BLV)
Mit einer Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sollen die Berufserfahrungen von BachelorabsolventInnen für eine Einstellung in den höheren Dienst anerkennungsfähig werden. Damit soll eine Festlegung des Koalitionsertrages umgesetzt werden. Der DGB kritisiert, dass die Ziele des Koalitionsvetrages nur halbherzig umgesetzt werden sollen. Nach Ansicht des DGB müssen Berufsverläufe innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes gleichbehandelt werden. Der DGB fordert daher in dieser Stellungnahme, BachelorabsolventInnen mit der im Entwurf genannten Erfahrung in das Endamt des gehobenen Dienstes einzustellen, sofern dies „nach dem individuellen fiktiven Werdegang erreichbar“ wäre. Der weitere Aufstieg hätte dann über die allgemeinen Regeln zu erfolgen.
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14.09.2015
Stel­lung­nah­me zum Nor­men­s­cree­ning der Bun­des­re­gie­rung
Oftmals scheitert die Einführung elektronischer BürgerInnendienste daran, dass in Gesetzen vorgesehen ist, das Anträge und Entscheidungen „schriftlich“ ergehen müssen. Die Bundesregierung hat daher den gesetzlichen Auftrag, dem Bundestag zu berichten, ob die verschiedenen Schriftformerfordernisse im Bundesverwaltungsrecht entbehrlich sind und – falls ja – ob neben der schriftlichen eine formlose oder eine qualifizierte elektronische Kommunikation stattfinden soll. Der DGB warnt davor, auch für rechtliche Erklärungen unter Privaten (z.B. den Ausbildungsvertrag) die Schriftform zu streichen.
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06.07.2015
Stel­lung­nah­me zum Re­fe­ren­ten­ent­wurf für ei­ne Ers­te Ver­ord­nung zur Än­de­rung der Ver­ord­nung über die An­er­ken­nung eu­ro­päi­scher Be­rufs­qua­li­fi­ka­tio­nen als Lauf­bahn­be­fä­hi­gung (L­BA­V)
Die spanische Polizeianwärterin mit bestandener Prüfung oder der erfahrene Bauassessor aus einer griechischen Hafenverwaltung, sie beide haben Anspruch darauf, dass ihre Qualifikationen auch in Deutschland anerkannt werden, wenn sie sich auf hiesige BeamtInnenstellen bewerben wollen. Doch auch deutsche KollegInnen, die von der europaweiten Bildungsmobilität Gebrauch machen und einen Abschluss in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR bzw. eines anderweitigen Vertragsstaates erworben haben, können sich darauf berufen. Der DGB macht sich dafür stark, dass diese Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern endlich auch breit umgesetzt und kommuniziert werden.
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29.06.2015
Datei
Stel­lung­nah­me Hartz-I­V-Sank­tio­nen
Scrabble Buchstaben Hartz
DGB/Piegsa
Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat einen Forderungskatalog zum grundlegenden Umbau des Sanktionsrechts bei Hartz IV beschlossen. Darin werden eine Entschärfung der Sanktionen und flexiblere Einzelfallhandhabungen einschließlich der Rücknahme von Sanktionen bei Verhaltensänderung gefordert. Außerdem sollten positive Anreize ins SGB II aufgenommen werden. Besonders die schärfere Bestrafung von unter 25-Jährigen, die Unterschreitung des physischen Existenzminimums bei wiederholter Sanktionierung sowie die Kürzungen der Unterkunftskosten lehnt der DGB ab. Bei den so genannten 1-Euro-Jobs sollten die Sanktionen komplett gestrichen werden.
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08.06.2015
Datei
Stel­lung­nah­me zum Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei An­fech­tun­gen nach der In­sol­venz­ord­nung und nach dem An­fech­tungs­ge­setz
Eine Statue der Justitia, Personifizierung der Gerechtigkeit.
DGB/Simone M. Neumann
Insgesamt hält der DGB den Entwurf für eine Änderung des Insolvenzanfechtungsrechts für einen großen Fortschritt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Rechtsunsicherheiten zu schützen. Allerdings bedarf es einiger weiterer Klarstellungen, um die gröbsten Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Insolvenzanfechtung von Lohn- und Gehaltszahlungen zu beseitigen.
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