Deutscher Gewerkschaftsbund

Die EU-Dienstleistungskarte ist ein Angriff auf die Rechte von Beschäftigten und Verbrauchern!

Der DGB lehnt den Vorschlag der EU-Kommission zur Dienstleistungskarte ab und fordert

  • gute Standards für

  • starke Beschäftigtenrechte und die

  • Sicherung von Verbraucherinnen- und Verbraucherrechten.

Nur so ist ein soziales Europa zu machen.

  • Kurz erklärt: Die Dienstleistungskarte

    Das plant die EU-Kommission:
    • Dienstleitungsunternehmen in der Bauwirtschaft oder Unternehmensdienstleister sollen es in Zukunft leichter haben, in anderen EU-Ländern ihre Leistungen anzubieten.
    • Dafür sollen sie das Recht bekommen, für ein anderes EU-Land eine Dienstleistungskarte zu beantragen, mit der sie in diesem anderen EU-Land als Anbieter auftreten können.
    • Der Antrag soll aber nicht im Zielland der Dienstleistung, sondern im Herkunftsland des Unternehmens gestellt werden.
    • Für den Antrag sollen unbeglaubigte Kopien oder elektronische Dokumente reichen.
    • Im Zielland, wo die Dienstleistung angeboten werden soll, haben die Behörden nur vier Wochen Zeit um zu überprüfen, ob ein Unternehmen die dort geltenden Anforderungen, z.B. die nötige fachliche Qualifikation, erfüllt.
    • Gelingt es der Behörde des Ziellandes nicht, innerhalb der Vier-Wochen-Frist zu antworten, wird die Dienstleistungskarte ausgestellt, egal ob das Unternehmen die Anforderungen tatsächlich erfüllt oder nicht.
    • Einmal ausgestellt soll die Karte unbefristet gelten.
    Das wären die Folgen:
    • Die Kommission will offenkundig, dass möglichst alle antragstellenden Unternehmen die Dienstleistungskarte bekommen.
    • Dafür schwächt sie die Kontrollmöglichkeiten des Ziellandes der Dienstleistung sehr stark.
    • In der engen Frist ist es kaum mehr möglich sicherzustellen, dass ein Unternehmen sich an die geltenden Regeln hält oder die geltenden Anforderungen erfüllt.
    • Ob zum Beispiel in einem sicherheitsrelevanten Gewerbe der Anbieter die notwendige Qualifikation besitzt, lässt sich fast nicht mehr prüfen.
    • Da die Karte auch an Soloselbstständige ausgestellt wird, trägt sie zur Verbreitung von Scheinselbstständigkeit bei, begünstigt so die Umgehung von Mindestlöhnen und Sozialstandards. Damit wird abgesicherte und durch Tarifverträge geregelte Arbeit unter Druck gesetzt.
    • Da für eingereichte Dokumente einfache Kopien oder elektronische Dokumente reichen, wird es Betrügern sehr leicht gemacht, sich eine Dienstleistungskarte zu beschaffen.
    Das will der DGB:

    Der DGB hält die Pläne für eine europäische Dienstleistungskarte für falsch und ruft das Europäische Parlament und den Rat der EU dazu auf, den Vorschlag abzulehnen.

    Fairen Wettbewerb gibt es nur dann, wenn alle auf einem Markt konkurrierenden Anbieter denselben Regeln unterliegen und die dort zuständigen Behörden dies auch kontrollieren und durchsetzen können.

    Soll die europäische Integration die Lebensqualität erhöhen, müssen leistungsfähige Regeln zum Verbraucherschutz und zu Berufsqualifikationen gelten. Ein soziales Europa erfordert bessere soziale Sicherheit und ein hohes Niveau an Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die EU sollte deshalb Sozial- und Verbraucherschutzstandards stärken und nicht schwächen.

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