Deutscher Gewerkschaftsbund

28.09.2023

Keine Experimente mit Beschäftigtenrechten!

In Reallaboren soll mit der Aussetzung von gesetzlichen Regeln experimentiert werden. Beschäftigtenrechte dürfen dabei aber nicht angetastet werden. Nur wenn Beschäftigtenrechte gewahrt bleiben, tragen Innovationen zum Wohlstand der Gesellschaft bei.

Paragraphenzeichen Richter-Hammer Justiz

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Reallabore sind Projekte, in denen (räumlich und zeitlich begrenzt) bewusst bestimmte gesetzliche Regelungen nicht angewendet werden. Wo Innovationen durch Vorschriften behindert werden, soll davon in einem begrenzten Rahmen abgewichen werden können, um unkompliziert neue Erfahrungen zu sammeln. Rechtliche Grundlage sind sogenannte "Experimentierklauseln" in den jeweils betroffenen Gesetzen, wonach die zuständigen Behörden die Einrichtung solcher Reallabore erlauben können.

Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien angekündigt, für die Förderung von Innovationen auch auf diese Reallabore zu setzen. Mit einem neuen Gesetz sollen sie unterstützt und einheitliche Rahmenbedingungen (z. B. in Bezug auf Ausgestaltung, Auswertung von Erfahrungen, Begleitung durch Behörden usw.) festgelegt werden. Insbesondere bei digital gestützten Dienstleistungen soll mehr mit neuen Geschäftsmodellen experimentiert werden können.

Reallabore können dabei helfen, neue Technologien für den klimaneutralen und den digitalen Umbau der Wirtschaft oder für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erproben. Sie können auch sinnvoll sein, um soziale Innovationen und erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu erproben. Bevor ein Reallabor bewilligt wird, muss sichergestellt sein, dass es einen Beitrag zu wirtschaftspolitischen Zielen wie der Erhaltung von Wertschöpfung, der Schaffung guter Arbeit oder der Transformation beiträgt.

Zugleich dürfen die Zwecke der Gesetze, die hier ausgesetzt werden, nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb ist die Beteiligung aller interessierten Stakeholder aus Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Umweltverbänden oder Verbraucherschutz sicherzustellen.

Die neuen Experimentierräume dürfen vor allem kein Einfallstor für den Abbau sozialer, arbeitsrechtlicher, ökologischer oder verbraucherpolitischer Standards werden. So wurden schon öfters Vorschläge gemacht, Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz in Reallaboren auszusetzen. Werden aber Regelungen, die für den Schutz der Beschäftigten wichtig sind, im Rahmen von Reallaboren ausgesetzt, dann droht dies zum Abbau sozialer Rechte zu werden. Regelungen zu den Bereichen Arbeitsrecht, Mutterschutz und Elternzeit, Mitbestimmung, Tarifautonomie und Sozialrecht dürfen deshalb auf keinen Fall durch Experimentierklauseln zur Disposition gestellt werden. Dies fordert der DGB auch in seiner neuen Stellungnahme zu den Plänen des Wirtschaftsministeriums für das Reallabore-Gesetz. Nur wenn Beschäftigtenrechte gewahrt bleiben, tragen Innovationen zum Wohlstand der Gesellschaft bei.


Die DGB-Stellungnahme zum Download:

2023-09-25 DGB-Stellungnahme Reallabore -1.pdf (PDF, 101 kB)

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu dem Grünbuch „Reallabore“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


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Foto: www.ngg.net
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