Deutscher Gewerkschaftsbund

21.12.2017
Urteil des Europäischen Gerichtshofs

"Uber muss jetzt mit den Gewerkschaften verhandeln"

Die Online-Fahrvermittlung Uber vermittelt nicht einfach nur Kontakte zwischen Fahrgästen und Fahrern – sie ist ein Transportunternehmen und unterliegt den Regeln für Taxiunternehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Jetzt müsse Uber auch Verhandlungen mit Gewerkschaften aufnehmen, sagt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB).

Gelber PKW mit der Aufschrift "Uber"

flickr.com / Tati Tata (CC BY-NC 2.0)

Uber hatte sich bisher geweigert, über Arbeits- und Einkommensbedingungen der Uber-Fahrerinnen und -Fahrer zu sprechen. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Vermittlungsplattform und nicht als Auftraggeber oder Arbeitgeber der Fahrerinnen und Fahrer.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2017 aber entschieden, dass Uber mehr ist als nur eine App. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) könnten deshalb die Bedingungen festlegen, unter denen Uber seinen Service anbieten darf.

Uber müsse jetzt die Regeln der Mitgliedsstaaten für den Transportsektor anerkennen und umsetzen, sagt Thiébaut Weber, Vorstandsmitglied des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB). Das bedeute auch, dass Uber "die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern europaweit anerkennt". Zu den Arbeitsbedingungen der Uber-Fahrerinnen und -Fahrer sagte Weber: "Das Unternehmen muss sich jetzt mit den Gewerkschaften des Transportsektors an einen Tisch setzen und über faire Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln."


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