Deutscher Gewerkschaftsbund

20.01.2016
FR-Kolumne „Gastwirtschaft“

Werkverträge: Koalition muss endlich handeln

Die CSU poltert gegen rechts- und sittenwidrige Werkverträge. Doch sobald konkrete Gesetze gegen den Missbrauch anstehen, mauern die Christsozialen. Doch mit frommen Wünschen ist noch nie etwas erreicht worden, meint DGB-Vorstand Annelie Buntenbach ihn der Frankfurter Rundschau.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

Annelie Buntenbach ist Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Sie schreibt regelmäßig als Autorin für die Kolumne Gastwirtschaft der Frankfurter Rundschau.

Wo Werkvertrag draufsteht, muss auch Werkvertrag drin sein. Rechts- und sittenwidrige Gestaltungen von Werkverträgen lehnen wir ab“. Diese markigen Worte könnten von uns sein. Sind sie aber nicht: Sie stammen aus einem Positionspapier der CSU-Landesgruppe. Leider enden hier auch schon die Gemeinsamkeiten zwischen den Christsozialen und dem DGB. Wir Gewerkschaften wissen: Mit frommen Wünschen ist noch nie etwas erreicht worden – weder auf dem Arbeitsmarkt noch anderswo.

Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einlösen

Mehr Erfolg versprechen Regeln und Gesetze – im Fall von Werkverträgen und Leiharbeit ist das Verfahren gerade in vollem Gange. Die politisch Verantwortlichen haben es in den nächsten Wochen in der Hand, eine Zusage des Koalitionsvertrages einzulösen, nämlich „rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ zu verhindern.

Patienten und Rinderhälften wurden zu "Werkstücken"

Grund genug gibt es: Mittlerweile sind nicht nur Rinderhälften im Schlachthof zu Werkstücken geworden, sondern auch Patienten in Krankenhäusern. In allen Branchen steigt die Zahl der Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer. Sie werden deutlich schlechter bezahlt und haben weniger Rechte als ehemals Festangestellte. Selbst die CSU wittert „rechts- und sittenwidrige“ Vorgänge in der deutschen Wirtschaft, will aber untätig bleiben. Die „unternehmerische Entscheidungsfreiheit“ ist ihr wichtiger. Und die Arbeitgeber legen diese Freiheit so aus, dass sie jeden Regelungsbedarf leugnen. Sie beklagen (wieder einmal) „überbordende Bürokratie“, die flexibles Handeln unmöglich macht.

Leiharbeit und Werkverträge sind kein Dauerinstrument

Niemand will das: Werkverträge gehören zu unserem Wirtschaftsleben. Sie sind dazu da, Wissen und Fähigkeiten einzukaufen, die im Unternehmen nicht vorhanden sind. Das ist völlig okay. Auch Leiharbeit soll weiter ihren Platz haben – bei saisonalen Spitzen oder krankheitsbedingten Abwesenheiten. Aber wenn sie missbraucht wird zum Dauerinstrument, mit Verleihdauern von zwei oder drei Jahren, in Größenordnungen von 20 oder 30 Prozent der Belegschaften und mit bis zu 30 Prozent geringerem Lohn, dann hat das mit Flexibilität nichts zu tun. Das ist Lohndrückerei. Die politisch Verantwortlichen müssen sich jetzt entscheiden: Wollen sie sich weiter in Totalverweigerung ergehen oder endlich für klare Regeln sorgen?


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Frankfurter Rundschau "Gastwirtschaft" 19.01.2016


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Annelie Buntenbach: Kolumnen zu Wirtschaft, Arbeit, Sozialpolitik

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