Deutscher Gewerkschaftsbund

01.12.2022

Betriebliche Mitbestimmung in Deutschland

Informationen in 12 Sprachen

Betriebliche Mitbestimmung geht alle etwas an – ausländische Arbeitnehmer*innen genauso wie deutsche. Denn Betriebsräte sind für alle Beschäftigten im Betrieb da. Doch was ist ein Betriebsrat eigentlich? Welche Aufgaben hat er und welche Vorteile bringt er? Der DGB klärt einfach und verständlich auf – in 12 verschiedenen Sprachen.

>> Direkt zu den verschiedenen Sprachen (PDF-Download) <<
Verfügbare Sprachen: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Griechisch, Ungarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Tschechisch, Ukrainisch.

Was ist ein Betriebsrat

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb und kann stellvertretend für sie mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dafür hat er Rechte, die in einem eigenen Gesetz („Betriebsverfassungsgesetz“) festgeschrieben sind und vom Arbeitgeber beachtet werden müssen. Diese Rechte nennt man Mitbestimmungsrechte. Daher spricht man bei der Arbeit von Betriebsräten auch von betrieblicher Mitbestimmung. In Deutschland können Beschäftigte alle vier Jahre einen Betriebsrat in geheimer Wahl wählen. Betriebsräte setzen sich für alle Beschäftigten ein, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Sie setzen sich auch für Leiharbeitnehmer*innen ein.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Ganz allgemein achtet ein Betriebsrat darauf, dass sämtliche Vorschriften zugunsten der Beschäftigten, also Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw., vom Arbeitgeber eingehalten werden. Bei manchen Themen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nur informieren oder anhören. Wichtig: Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. In anderen Bereichen hat der Betriebsrat weitergehende Rechte und kann ganz konkret mitentscheiden – daher spricht man hier auch von Mitbestimmungsrechten:

  • Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden
  • Eingruppierung, Leistungsprämien und Akkord
  • Aus- und Weiterbildung
  • Arbeitsschutz
  • Datenschutz
  • Arbeitsabläufe und Gestaltung der Arbeitsplätze

Der Betriebsrat muss außerdem darauf achten, dass Beschäftigte nicht benachteiligt werden, etwa aufgrund von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, politischer Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung. Zu seinen Aufgaben gehört auch, die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen zu fördern sowie die Bekämpfung von Rassismus im Betrieb vom Arbeitgeber einzufordern.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

Nur Betriebsräte, und nicht die einzelnen Arbeitnehmer*innen, können die Mitbestimmungsrechte aus dem Gesetz wahrnehmen. Ohne Betriebsrat gibt es keine echte Mitbestimmung. Wenn ein Betriebsrat gewählt ist, darf der Arbeitgeber ihn nicht auflösen.

Welche Vorteile bringt dir ein Betriebsrat?

Betriebe mit Betriebsräten

  • zahlen im Durchschnitt mehr Lohn und Gehalt, da hier öfter ein Tarifvertrag gilt
  • haben Arbeitsplätze, die sicherer sind
  • sind transparenter und gerechter
  • regeln betriebliche Altersvorsorge
  • sorgen für bessere Work-Life-Balance
  • bieten mehr Weiterbildungen an
  • sind produktiver
  • investieren stärker in ökologische Maßnahmen

Bei Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz kannst du dich jederzeit an den Betriebsrat wenden.

>> Erfahre hier noch mehr über die Vorteile von Betriebsräten <<

Ab wie vielen Beschäftigten gibt es Anspruch auf einen Betriebsrat?

In allen Betrieben ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Die Größe eines Betriebsrats hängt von der Zahl der Beschäftigten ab:

  • 5 bis 20 Beschäftigte: 1 Betriebsratsmitglied
  • 21 bis 50 Beschäftigte: 3 Betriebsratsmitglieder
  • 51 bis 100 Beschäftigte: 5 Betriebsratsmitglieder
  • 101 bis 200 Beschäftigte: 7 Betriebsratsmitglieder

Je mehr Beschäftigte es gibt, desto größer ist auch der Betriebsrat.

Wer darf den Betriebsrat wählen?

Alle Beschäftigten ab 16 Jahren dürfen an der Wahl teilnehmen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Mitwählen dürfen auch:

  • Auszubildende
  • Mitarbeiter*innen in Teilzeit
  • befristet angestellte Arbeitnehmer*innen
  • Leiharbeitnehmer*innen, die länger als drei Monate im Betrieb sind

>> Hier klicken für ausführlichere Informationen zu Betriebsratswahlen <<

Wer kann Mitglied im Betriebsrat werden?

Kandidat*innen für den Betriebsrat müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Wer Mitglied im Betriebsrat ist oder für den Betriebsrat kandidiert, genießt übrigens einen besonderen Kündigungsschutz. Details erfahrt Ihr bei Eurer DGB-Gewerkschaft:

>> Gewerkschaften im DGB <<

Wann kann man einen Betriebsrat wählen?

In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine erstmalige Wahl jederzeit durchgeführt werden. Bei bestehenden Betriebsräten wird bundesweit alle vier Jahre gewählt – das nächste Mal im Zeitraum von März bis Mai 2026.

Haben alle Betriebe einen Betriebsrat?

Es gibt leider viele Betriebe ohne Betriebsrat. Kleine Betriebe wie z.B. eine Zahnarztpraxis, ein Tabakladen, ein Klempnerbetrieb haben oft weniger als fünf Beschäftigte. In etwas größeren Betrieben gibt es oft keinen Betriebsrat, weil die Beschäftigten keine Notwendigkeit dafür sehen. Oder sie trauen sich nicht, die Wahl auf den Weg zu bringen. In größeren Betrieben, vor allem in der Industrie, gibt es fast immer einen Betriebsrat. Die Initiative zur Betriebsratswahl muss von der Belegschaft kommen. Der Arbeitgeber muss sich neutral verhalten. Er darf sich nicht einmischen. Will er die Gründung eines Betriebsrats verhindern, macht er sich strafbar!

Was ist der Unterschied zwischen einem Betriebsrat und einer Gewerkschaft?

Der Betriebsrat wird von allen Beschäftigten gewählt und vertritt alle Beschäftigten im Betrieb.

Eine Gewerkschaft hingegen ist nicht an einen Betrieb gebunden, sondern ist für eine oder mehrere Branchen zuständig. Dort vertritt die Gewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmer*innen insgesamt und verhandelt zum Beispiel Tarifverträge, die unter anderem das Gehalt, die Wochenarbeitszeit und den Urlaubsanspruch regeln und für die Beschäftigten der jeweiligen Branche gelten.

Jede*r kann Mitglied einer Gewerkschaft werden. Die acht größten Gewerkschaften in Deutschland sind Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes:

  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • IG Bergbau-Chemie-Energie (IGBCE)
  • IG Metall (IGM)
  • Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Betriebsrat und Gewerkschaft verfolgen sehr ähnliche Ziele. Werden Betriebsräte gegründet, unterstützen Gewerkschaften dies häufig. Außerdem bieten Gewerkschaften zum Beispiel Seminare zur Betriebsratsarbeit an, informieren und beraten Betriebsräte.

Betriebliche Mitbestimmung in Deutschland (PDF, 88 kB)

Alle Informationen auf einen Blick zum Ausdrucken.

Informationen zur betrieblichen Mitbestimmung in 12 verschiedenen Sprachen:

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