SPD, Grüne und FDP verhandeln aktuell darüber, ob sie in Zukunft in einer Ampelkoalition regieren. Grundlage der Koalitionsverhandlungen bildet das Sondierungspapier. Was steckt im Papier zum Thema Arbeitszeit? Und wie bewertet es der Deutsche Gewerkschaftsbund?
DGB
Das kritisiert der DGB am Sondierungspapier zum Thema Arbeitszeit:
- "Experimentierräume" im Arbeitszeitgesetz: Es soll künftig die Möglichkeit geben, von der gesetzlichen Tageshöchstarbeitszeit abzuweichen. Im Klartext: Die tägliche Arbeitszeit soll über die heutigen Grenzen hinaus verlängert werden können. Der DGB lehnt dies strikt ab.
- Das geltende Arbeitszeitgesetz gibt Arbeitgebern und Gewerkschaften bereits ausreichend Gestaltungsspielräume, die für flexible Arbeitszeitenmodelle genutzt werden – es setzt aber auch vernünftige Grenzen, wissenschaftlich begründet. Noch längere tägliche Arbeitszeiten zuzulassen oder gesetzliche Ruhezeiten einzuschränken, gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten.
- Deshalb: Keine Experimente mit dem Arbeitszeitgesetz.
Diesen Inhalten zum Thema Arbeitszeit aus dem Sondierungspapier stimmt der DGB grundsätzlich zu:
- Arbeitnehmer*innen und Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung erhalten.
- Neue, flexiblere Arbeitszeitmodelle sollen im Rahmen von Tarifverträgen ausgestaltet werden.
Diese Punkte bleiben im Sondierungsergebnis allerdings noch sehr unkonkret. Vieles geht schon – es geht aber noch mehr.
Das braucht’s außerdem für eine Politik, die mehr Arbeitszeitsouveränität ermöglicht
Damit Arbeitnehmer*innen tatsächlich stärker über ihre Arbeitszeit bestimmen können – also mehr Arbeitszeitsouveränität gewinnen – fordert der DGB von einer künftigen Bundesregierung außerdem:
- Vollständige Arbeitszeiterfassung: Wenn die Arbeitszeit erfasst wird, arbeiten Beschäftigte nicht mehr in der Grauzone, vor allem im Homeoffice oder unterwegs. Das bedeutet: weniger Mehrarbeit und keine unbezahlte Überstunden, mehr Freizeit und nicht rund um die Uhr erreichbar. Außerdem: Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmen jede einzelne Arbeitsstunde dokumentieren müssen. Das Urteil muss endlich in Deutschland umgesetzt werden.
- Ein neues Recht auf Bestimmung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit: Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten sollen Beschäftigte das Recht haben, auf ihre Arbeitszeiten mehr Einfluss zu nehmen.
- Das Recht auf Brückenteilzeit – gibt es schon, aber längst nicht für alle. Deshalb: Brückenteilzeit unabhängig von der Unternehmensgröße. Aktuell besteht das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten. Der DGB will, dass diese Einschränkung wegfällt.
- Ein echtes Aufstockungsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Arbeitnehmer*innen die bisher in Teilzeit gearbeitet haben, sollen das Recht haben ihre Arbeitszeit zu erhöhen.