Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 046 - 21.03.2012

Monti II muss geändert werden – Streikrecht darf nicht angetastet werden

Zu dem heute von der EU-Kommission verabschiedeten Vorschlag zum Streikrecht erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Dieser Vorschlag muss im Rat dringend geändert werden. Ein wirksames Streikrecht ist absolut unerlässlich für die Durchsetzung fairer Entgelt- und Arbeitsbedingungen. Wir haben als Gewerkschaften in langen historischen Kämpfen das Streikrecht errungen und unsere Mitglieder sind dafür oftmals mit Leib und Leben eingestanden. Wir werden keinerlei Eingriffe in das Streikrecht – oder Vorschläge mit negativen Rückwirkungen auf das Streikrecht – hinnehmen. Denn genau das beinhalten die Kommissions-Vorschläge zum neuen Verfahren zur Überwachung bei Streiks und den Streitbeilegungsverfahren.

Das Streikrecht gehört zu den elementaren sozialen Grundrechten und darf auf keinen Fall den wirtschaftlichen Freiheiten, insbesondere der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit untergeordnet werden. Im Konfliktfall müssen die sozialen Grundrechte vor den wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang haben.“

Der Vorschlag der EU-Kommission über eine „VERORDNUNG DES RATES über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit" (sog. Monti-II-Verordnung) wird dazu führen, dass zum ersten Mal ein weitgehender EU-weiter Mechanismus zur Überwachung von Streiks etabliert wird. Die EU-Staaten sollen verpflichtet werden, Streiks – sofern sie u.a. die effiziente Ausübung der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit berühren und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts schwerwiegend beeinträchtigen – an die Kommission zu melden.


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