Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 042 - 14.03.2012

Neues DGB-Konzept gegen Lohndumping in Kleinst-Jobs

Der DGB-Bundesvorstand hat in seiner letzen Sitzung ein Konzept zur Neuregelung von Kleinstarbeitsverhältnissen beschlossen. Zur Vorstellung des Reform-Modells sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

Kellner: Minijobs - Kleinstarbeitsverhältnisse - Mini-Job - Kleinstjob- Kleinstarbeitsverhältnis

Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ausschließlich in Minijobs beschäftigt. Vor allem die Gastronomie beschäftigt überproportional viel Minijobber. DGB/Simone M. Neumann

„Der Niedriglohnsektor wächst vor allem in Kleinst-Jobs, die keine Perspektive bieten. Mit unserem Konzept können wir die Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen in Kleinst-Jobs und das damit verbundene Lohndumping endlich beenden.

Die Beschäftigten in Kleinst-Jobs sind buchstäblich im Niedriglohnsektor eingemauert. Wir wollen die Blockaden knacken, damit mehr reguläre Teilzeitstellen entstehen, von denen die Beschäftigten leben können und sozial abgesichert sind.

Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ausschließlich in so genannten Mini-Jobs tätig und bekommen im Schnitt nur einen Lohn von 265 Euro (West) bzw. 215 Euro (Ost). Der Mini-Job ist ein Hebel zum systematischen Lohndumping. Mehr als drei Viertel der Beschäftigten in Kleinstarbeitsverhältnissen erhalten einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro. Der Wechsel in reguläre Beschäftigung wird durch gesetzliche Regeln erschwert und durch Niedriglohnstrategien der Unternehmen blockiert. In der Gastronomie kommt auf einen regulär Beschäftigten bereits ein Minijobber bzw. Minijobberin.

Uns geht es bei der Neuordnung des Arbeitsmarktes um die volle Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse. Damit wollen wir geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in echte Teilzeit umwandeln. Dazu schlagen wir eine Gleitzone ab dem ersten Euro bis 800 Euro vor, bei der die Arbeitgeber insbesondere im unteren Einkommensbereich den Großteil der Sozialabgaben allein tragen. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt anfangs bei Null und steigt mit dem Einkommen langsam an. So werden Fehlanreize zur Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen abgestellt. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten trotz des geringen anteiligen Beitrags den vollen Schutz der sozialen Sicherung. Ab 800 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung.

Auch darf es keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben, ohne dass sich die Steuerbelastung von erwerbstätigen Ehepartnern insgesamt ändert. Zur Anpassung schlagen wir eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vor. Sonderregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen oder Jugendgruppen sollen weiterhin erhalten bleiben.

Mit unserem Konzept wird das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit steigen und die Beschäftigten erhalten Chancen auf höhere Einkommen und höhere soziale Sicherheit.“

Den DGB-Bundesvorstandsbeschluss, weitere Informationen und Erläuterungen zum Thema finden Sie hier im Anhang:

Bundesvorstandsbeschluss Kleinstarbeitsverhältnisse (Minijobs) (PDF, 80 kB)

Der DGB-Bundesvorstand beschließt zur Konkretisierung des Beschlusses G 13 des 19. Bundeskongresses „Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse“ Forderungen auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung.(Kleinstarbeitsverhältnisse, Minijobs)

Statement Annelie Buntenbach Pressekonferenz 15.03.2012 (PDF, 32 kB)

DGB-Vorschlag zur Reform der Kleinstarbeitsverhältnisse.

DGB-Reformvorschlag kleine Arbeitsverhältnisse (PDF, 189 kB)

Aktuell gibt es über sieben Millionen Arbeitsverhältnisse, in denen die Beschäftigten nicht mehr als 400 Euro verdienen. Das sind etwa 20 % aller Arbeitnehmer/innen in Deutschland. Davon sind 2,5 Mio. Nebentätigkeiten (Hinzuverdienst) – also arbeiten 4,9 Mio. ausschließlich in Mini-Jobs. DGB Reformvorschläge für kleine Arbeitsverhältnisse.

Beispiel: Netto Minijobs 2012 (PDF, 44 kB)

Aushilfen, die keine sind, erhalten bei Netto Marken-Discount „Aushilfslöhne“ statt „Brutto-für-Netto“ nach Tarif.

Reader: Daten, Fakten, Handlungsmöglichkeiten (PDF, 163 kB)

Entnommen aus: DGB Diskurs „Prekäre Beschäftigung – Herausforderung für die Gewerkschaften“, 2012

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach stellt den DGB-Vorschlag zur Reform von Minijobs vor. DGB-Pressekonferenz am 15. März 2012.

Kleinstarbeitsverhältnisse werden oft für Lohndumping oder zur Verschleierung von Schwarzarbeit genutzt. Außerdem sind sie nur selten Sprungbrett in reguläre Teilzeit. Um dies zu ändern, hat der DGB-Bundesvorstand ein Reformmodell entwickelt, das den Beschäftigten Zugang zu Sozialleistungen ermöglichen soll und zugleich falsche Anreize für Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als 400 Euro Entlohnung abschafft. „Die Beschäftigten in Kleinst-Jobs sind buchstäblich im Niedriglohnsektor eingemauert ", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Wir wollen die Blockaden knacken, damit mehr reguläre Teilzeitstellen entstehen, von denen die Beschäftigten leben können und sozial abgesichert sind.“


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Minijobs reformieren: Raus aus der Armutsfalle

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