Der DGB-Bundesvorstand hat in seiner letzen Sitzung ein Konzept zur Neuregelung von Kleinstarbeitsverhältnissen beschlossen. Zur Vorstellung des Reform-Modells sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:
DGB/Simone M. Neumann
„Der Niedriglohnsektor wächst vor allem in Kleinst-Jobs, die keine Perspektive bieten. Mit unserem Konzept können wir die Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen in Kleinst-Jobs und das damit verbundene Lohndumping endlich beenden.
Die Beschäftigten in Kleinst-Jobs sind buchstäblich im Niedriglohnsektor eingemauert. Wir wollen die Blockaden knacken, damit mehr reguläre Teilzeitstellen entstehen, von denen die Beschäftigten leben können und sozial abgesichert sind.
Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ausschließlich in so genannten Mini-Jobs tätig und bekommen im Schnitt nur einen Lohn von 265 Euro (West) bzw. 215 Euro (Ost). Der Mini-Job ist ein Hebel zum systematischen Lohndumping. Mehr als drei Viertel der Beschäftigten in Kleinstarbeitsverhältnissen erhalten einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro. Der Wechsel in reguläre Beschäftigung wird durch gesetzliche Regeln erschwert und durch Niedriglohnstrategien der Unternehmen blockiert. In der Gastronomie kommt auf einen regulär Beschäftigten bereits ein Minijobber bzw. Minijobberin.
Uns geht es bei der Neuordnung des Arbeitsmarktes um die volle Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse. Damit wollen wir geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in echte Teilzeit umwandeln. Dazu schlagen wir eine Gleitzone ab dem ersten Euro bis 800 Euro vor, bei der die Arbeitgeber insbesondere im unteren Einkommensbereich den Großteil der Sozialabgaben allein tragen. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt anfangs bei Null und steigt mit dem Einkommen langsam an. So werden Fehlanreize zur Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen abgestellt. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten trotz des geringen anteiligen Beitrags den vollen Schutz der sozialen Sicherung. Ab 800 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung.
Auch darf es keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben, ohne dass sich die Steuerbelastung von erwerbstätigen Ehepartnern insgesamt ändert. Zur Anpassung schlagen wir eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vor. Sonderregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen oder Jugendgruppen sollen weiterhin erhalten bleiben.
Mit unserem Konzept wird das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit steigen und die Beschäftigten erhalten Chancen auf höhere Einkommen und höhere soziale Sicherheit.“
Den DGB-Bundesvorstandsbeschluss, weitere Informationen und Erläuterungen zum Thema finden Sie hier im Anhang:
Der DGB-Bundesvorstand beschließt zur Konkretisierung des Beschlusses G 13 des 19. Bundeskongresses „Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse“ Forderungen auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung.(Kleinstarbeitsverhältnisse, Minijobs)
DGB-Vorschlag zur Reform der Kleinstarbeitsverhältnisse.
Aktuell gibt es über sieben Millionen Arbeitsverhältnisse, in denen die Beschäftigten nicht mehr als 400 Euro verdienen. Das sind etwa 20 % aller Arbeitnehmer/innen in Deutschland. Davon sind 2,5 Mio. Nebentätigkeiten (Hinzuverdienst) – also arbeiten 4,9 Mio. ausschließlich in Mini-Jobs. DGB Reformvorschläge für kleine Arbeitsverhältnisse.
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Entnommen aus: DGB Diskurs „Prekäre Beschäftigung – Herausforderung für die Gewerkschaften“, 2012
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