Die Große Koalition hat sich in dieser Woche auf konkrete gesetzliche Regelungen geeinigt, die eine Obergrenze für Managergehälter vorsehen. Die Aufsichtsräte der Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, eine solche Grenze festzulegen. Grundsätzlich gut, meint der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann – übt aber trotzdem Kritik an der Umsetzung.
DGB/Simone M. Neumann
LINK: Deutschlandfunk - Managergehälter: Aufsichtsräte müssen künftig Obergrenze festlegen
Konkret geht es um das "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG II). Bisher war eine Begrenzung von Managergehältern freiwillig, jetzt wird sie verpflichtend.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßt diese gesetzliche Verpflichtung. Allerdings rechnet er nicht damit, dass die Managergehälter jetzt deutlich sinken. Denn die Einigung der Koalition sieht vor, dass die Hauptversammlungen der Unternehmen beim Absenken der Managergehälter eine wichtige Rolle spielen. Und die Hauptversammlungen werden oft von großen institutionellen Anlegern dominiert, deren Einfluss nun weiter wachse. Sinnvoller wäre es aus Sicht des DGB gewesen, die Beschlüsse über die Vorstandsvergütung im Aufsichtsrat an eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu knüpfen. "So wäre im mitbestimmten Aufsichtsrat sichergestellt, dass die Sichtweise der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter nicht überstimmt werden kann. Hier wurde leider eine Chance verpasst", so Hoffmann.
"Die Vorstandsvergütungen deutscher börsennotierter Unternehmen befinden sich auf einem historischen Höchststand. Die Einkommen der Vorstandsmitglieder und die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klaffen immer weiter auseinander. Diese Entwicklung ist aus Sicht des DGB völlig unangemessen und untergräbt langfristig das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft.
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Vorstandsvergütungen sind insbesondere variable Vergütungsbestandteile, deren Steigerung nicht immer exakt vorhergesagt werden kann. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Regierungsparteien die Aufsichtsräte gesetzlich verpflichten, eine Maximalvergütung festzulegen. Diese Regelung war überfällig. Noch besser wäre jedoch gewesen, wenn man die Aufsichtsräte dazu verpflichtet hätte, die Maximalvergütung der Vorstände direkt an die Einkommen der Beschäftigten zu knüpfen. Diese Forderung wurde leider nicht aufgegriffen.
Nicht nachvollziehen kann ich hingegen den Machtzuwachs der Aktionäre. Die Hauptversammlungen werden bereits jetzt von den großen institutionellen Anlegern und ihren Stimmrechtsberatungen dominiert. Deren Einfluss wird nunmehr weiter gestärkt. Ich erwarte hier keine signifikanten Veränderungen. Sinnvoller wäre es daher gewesen, die Beschlussfassung der Vorstandsvergütung im Aufsichtsrat an eine 2/3-Mehrheit zu knüpfen. So wäre im mitbestimmten Aufsichtsrat sichergestellt, dass die Sichtweise der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter nicht überstimmt werden kann. Hier wurde leider eine Chance verpasst.“