Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro je Kind gestiegen, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wer Kindergeld erhält, wie hoch das Kindergeld ist, wie man das Kindergeld beantragt.
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Das Kindergeld hat zwei Funktionen:
Das Kindergeld ist eine Leistung für Eltern beziehungsweise für Adoptiveltern. An ihrer Stelle können – unter bestimmten Bedingungen – auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern das Kindergeld bekommen.
Das Kindergeld wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt.
Für Kinder über 18 und unter 25 Jahren gibt es unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Kindergeld:
Auch nach dem 25. Geburtstag kann Kindergeld bezogen werden, wenn das Kind eine Behinderung hat und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben. Wenn die Eltern im Ausland leben, besteht unter Umständen ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld. Beispielsweise, wenn sie in Deutschland auf das gesamte Einkommen Steuern zahlen – also wenn sie „unbeschränkt steuerpflichtig“ sind. Für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, gelten eine Reihe von Sonderregelungen, Mehr dazu unter dem entsprechenden Punkt die FAQ.
Das Kindergeld wird auch dann gezahlt, wenn die Kinder nicht in Deutschland wohnen und gemeldet sind, sondern in
Auch wenn Ihr Kind weder in der EU noch in einem der vier EFTA-Staaten studiert, kann das Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen gezahlt werden: Es muss ein Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden und mindestens die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit muss nachweislich in Deutschland verbracht werden.
Für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, gelten eine Reihe von Sonderregelungen, die den Anspruch auf Kindergeld einschränken.
Die wichtigsten Regelungen in Kürze:
Kein Kindergeld bekommt, wer sich für eine Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhält.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Höhe des Kindegeldes unabhängig von der Anzahl der Kinder und beträgt nun
Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern. Das heißt: Jeder berechtigte Haushalt erhält das Kindergeld in gleicher Höhe ausgezahlt.
Das Verfahren ist sehr einfach: Das Kindergeld muss zwar schriftlich beantragt werden – aber dies nur einmal nach der Geburt des Kindes! Danach wird das Kindergeld automatisch bis zum 18. Geburtstag weiter gezahlt. Erst dann wird ein zweiter Kindergeldantrag nötig.
Weil Einkommen und Vermögen für das Kindergeld keine Rolle spielen, werden auch nur wenige Daten im Antragsformular abgefragt.
Wichtig: Das Kindergeld wird nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt. Um kein Kindergeld zu verschenken, muss der Antrag also im ersten halben Jahr nach der Geburt gestellt werden.
Für das Kindergeld sind die Familienkassen zuständig. Diese sind in der Regel im Gebäude der Arbeitsagentur, dem früheren Arbeitsamt, untergebracht.
Die zuständige Familienkasse kann online gefunden werden.
Das Kindergeld online beantragen: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Merkblätter und Antragsformulare zum Kindergeld:
Die Familienkasse und das Familienministerium bieten online ausführliche Informationen
Telefonische Beratung der Familienkasse: 0800 4 555530 (gebührenfrei)