Deutscher Gewerkschaftsbund

07.06.2022
DGB-Studie

Mutterschutz in Bedrängnis

Rechte von Schwangeren werden in vielen Betrieben missachtet

Arbeitsschutz und Pausenregelungen für Schwangere werden von vielen Arbeitgebern nicht eingehalten; Stillzeiten für Mütter kaum ermöglicht. Eine DGB-Studie zeigt das Ausmaß an Rechtsverletzungen in deutschen Unternehmen und die Folgen für lohnabhängige Frauen.

Schwangere Frau am Schreibtisch

DGB/dolgachov/123rf.com

Schutz vor Gefahren und Überforderung

Vor 70 Jahren verabschiedete der deutsche Bundestag das Mutterschutzgesetz (MuschG). Von den damals 410 Abgeordneten waren etwa 30 weiblich. Seither hat sich einiges im Bundestag und wenig an den Schutzvorkehrungen geändert. Das Gesetz regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin während Schwangerschaft und Stillzeit. Schwangere und stillende Menschen sollen vor Gefahren und Überforderungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Nach einer Novelle im Jahr 2018 müssen Arbeitgeber den Arbeitsplatz Schwangerer oder Stillender so einrichten, dass sich Schwangerschaft, Stillwunsch und Berufstätigkeit nicht von vornherein ausschließen. Eine aktuelle Studie des DGB zeigt nun, dass Verstöße gegen ebendiese Regelungen keine Seltenheit sind.

Mehrarbeit in der Schwangerschaft

Mehr als die Hälfte der 1.193 online Befragten Mütter gab an, in der Schwangerschaft mehrmals Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet zu haben (56 Prozent), genauso hat mehr als die Hälfte der Befragten die Tageshöchstarbeitszeit von 8,5 Arbeitsstunden in dieser Zeit überschritten (55 Prozent).

„Mehrarbeit ist offensichtlich die Regel, ebenso werden Vorschriften für Ruheräume und Entlastungsmöglichkeiten vielfach nicht eingehalten,“ kommentierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack die Studie.

Angesichts des grundsätzlich nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen gesundheitlichen Beschwerden und dem Leisten von Überstunden, bezeichnen die Autor*innen der Studie dieses Ergebnis als besonders gravierend.

Karrierebremse durch Care-Arbeit

Auch nach der Schwangerschaft berichten die Befragten von Nachteilen: Mehr als ein Viertel berichtete von langfristigen beruflichen Nachteilen aufgrund ihrer Schwangerschaft. Zwei Drittel von ihnen beklagten, die Schwangerschaft habe ihre berufliche Weiterentwicklung verzögert oder blockiert, bei fast der Hälfte von ihnen hätten sich anstehende Karriereschritte verzögert oder seien vollständig blockiert worden.

Elke Hannack: „Immer noch ist für viele Frauen die Geburt eines Kindes eine Karrierebremse – um dies zu ändern, gibt es noch viel zu tun. Die Unternehmen müssen endlich lernen, Schwangerschaft und Geburt als selbstverständlichen Teil in den Berufsbiografien ihrer Beschäftigten zu akzeptieren. Diese Lebensphase muss von allen betrieblichen Akteur*innen wohlwollend begleitet und unterstützt werden. Den gesetzlichen Rahmen dafür bietet das Mutterschutzgesetz.“

Gegen eine solch systematische Benachteiligung könne nur ein stärkeres Bewusstsein und ein strengerer Blick auf die Einhaltung der Rechte helfen. In Deutschland ist die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch die Arbeitsschutzaufsicht von 479.565 im Jahr 2002 auf 127.683 in 2020 gesunken. Auch die Zahl der besichtigten Betriebe sank, von 197.982 im Jahr 2002 auf zuletzt 51.962 (2020). Aktuell gibt es deutschlandweit nur 1.490 Aufsichtsbeamt*innen mit Arbeitsschutzaufgaben. „Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, den Mutterschutz in den Betrieben zu gewährleisten. An regelmäßigen und konsequenten Kontrollen führt kein Weg vorbei,“ fordert Hannack.


 Zur kompletten Studie:


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