Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schüler*innen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
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Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser beträgt seit dem letzten Oktober 12 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht – eine gesetzliche Lücke, die die DGB-Jugend vehement kritisiert. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Hier solltet ihr die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden.
Auf jeden Fall solltet ihr nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.
Und was passiert, wenn ihr euch verletzt? Während des Ferienjobs seid ihr bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.
Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, solltet ihr zusammen mit euren Eltern was dagegen tun. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze solltet ihr nicht tolerieren. Am besten wendet ihr euch in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.
DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“