Deutscher Gewerkschaftsbund

17.04.2019
DGB-Ratgeber

So nutzen Betriebsräte das "Qualifizierungschancengesetz"

Mit Weiterbildung Zukunft gestalten

Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz wird es möglich, Weiterbildung stärker aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu fördern. Auch Betriebsräte können dabei die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer Firma unterstützen. Wir zeigen, welche Möglichkeiten ein Betriebsrat oder ein Personalrat mit dem neuen Gesetz hat.

Frau mit grauen langen Haaren steht an Tisch; Gestik/Mimik zeigt: sie erläutert etwas; am Tisch sitzen zwei jüngere Frauen; Hintergrund: Seminarraum

DGB/Simone M. Neumann

Der DGB-Ratgeber "Mit Weiterbildung Zukunft gestalten - das Qualifizierungschancengesetz" beantwortet kurz und knapp die wichtigsten Fragen:

  • Was sind die Eckpunkte des Gesetzes?
  • Wer profitiert von dem Gesetz?
  • Was sind die wesentlichen Inhalte?

Der Ratgeber erläutert auch, welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsräte und Personalräte haben, um mit dem Qualifizierungschancengesetz Weiterbildung in ihrer Firma zu fördern. Außerdem bietet er wichtige Hintergrundinfos und klärt einige "Spezialfragen":

  • Welche Weiterbildung kann nach dem Qualifizierungschancengesetz nicht gefördert werden ("Förderungsausschluss")?
  • Wie hängt das Qualifizierungschancengesetz mit dem Programm WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) zusammen?
  • Wie können Beschäftigte ihr Recht auf Beratung zu Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen?

Der Ratgeber enthält auch eine Übersicht, wie hoch die möglichen WeGebAU-Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Unternehmensgrößen sind:

Unternehmensgröße Höhe der Zuschüsse
Kleinstunternehmen
(< 10 Beschäftigte)
  • Lehrgangskosten bis zu 100 Prozent, Zuschuss zum Lohn bis zu 75 Prozent
  • Menschen ab 45 Jahre oder Schwerbehinderte können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden
Kleine und Mittelständische Unternehmen
(< 250 Beschäftigte)
  • Weiterbildungskosten und Zuschuss zum Lohn jeweils bis zu 50 Prozent
  • Menschen ab 45 Jahre oder Schwerbehinderte können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden
Größere Unternehmen
(250 - 2.499 Beschäftigte)
  • Weiterbildungskosten und Zuschuss zum Lohn jeweils bis zu 25 Prozent
Unternehmen ab 2.500 Beschäftigte
  • bei Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag bis 20 Prozent Lehrgangskosten (ansonsten 15 Prozent), Zuschüsse zum Lohn bis 25 Prozent

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