Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz wird es möglich, Weiterbildung stärker aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu fördern. Auch Betriebsräte können dabei die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer Firma unterstützen. Wir zeigen, welche Möglichkeiten ein Betriebsrat oder ein Personalrat mit dem neuen Gesetz hat.
DGB/Simone M. Neumann
Der DGB-Ratgeber "Mit Weiterbildung Zukunft gestalten - das Qualifizierungschancengesetz" beantwortet kurz und knapp die wichtigsten Fragen:
Der Ratgeber erläutert auch, welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsräte und Personalräte haben, um mit dem Qualifizierungschancengesetz Weiterbildung in ihrer Firma zu fördern. Außerdem bietet er wichtige Hintergrundinfos und klärt einige "Spezialfragen":
Der Ratgeber enthält auch eine Übersicht, wie hoch die möglichen WeGebAU-Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Unternehmensgrößen sind:
Unternehmensgröße | Höhe der Zuschüsse |
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Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte) |
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Kleine und Mittelständische Unternehmen (< 250 Beschäftigte) |
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Größere Unternehmen (250 - 2.499 Beschäftigte) |
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Unternehmen ab 2.500 Beschäftigte |
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– KLEINER RATGEBER FÜR BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE –