Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Nach dem bisherigen Rechtsverständnis mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Der DGB begrüßt die Entscheidung.
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Anja Piel, Geschäftsführendes Mitglied im DGB-Bundesvorstand sagte dazu am 14. September 2022:
„Heute hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer*innen zu erfassen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen diese Entscheidung. Diese Feststellung ist lange überfällig: Die Arbeitszeiten der Beschäftigten ufern immer mehr aus, die Zahl der geleisteten Überstunden bleibt seit Jahren auf besorgniserregend hohem Niveau.
Arbeitszeiterfassung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden – was heutzutage viel zu oft nicht der Fall ist. Für Betriebsräte ist gut, dass der 1. Senat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung klargestellt hat.“