Anfang Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderrichtlinie „Klimaschutzverträge“ veröffentlicht. Die öffentlichen Gelder müssen nun nicht mehr nur zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen beitragen, sondern zukünftig auch beschäftigungspolitischen Zielvorgaben folgen. Das setzt einen neuen Standard für die staatliche Mittelvergabe.
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Die Industrie stößt rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland aus. Gleichzeitig ist die Industrie wichtiger Motor für Gute Arbeit, Wohlstand und Ausgangslage für nachhaltige Wertschöpfung.
Aus diesem Grund hat das BMWK mit der Förderrichtlinie „Klimaschutzverträge“ ein umfassendes öffentliches Förderprogramm für die emissionsintensive Industrie geschnürt. Damit sollen zum einen die gesetzten Klimaziele erreicht und gleichzeitig der Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig und innovativ gestaltet werden.
Die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren ist mit erheblichen Mehrkosten und schwer kalkulierbaren Preisrisiken verbunden. Viele dieser Investitionen rechnen sich aus betriebswirtschaftlicher Perspektive im aktuellen Marktumfeld nicht und sind noch nicht wettbewerbsfähig gegenüber konventionellen Produktionsverfahren. Gleichzeitig ist der Bedarf hoch, die „grüne“ Investitionslücke zu schließen, um so die Wertschöpfungsketten nachhaltig zu modernisieren und langfristig gute und tarifgebundene Arbeitsplätze zu sichern.
Aus diesem Grund hat sich der DGB intensiv für Maßnahmen wie die Klimaschutzverträge eingesetzt, um die notwendigen Investitionsentscheidungen zügig anzuschieben.
Dabei ist klar – staatliche Gelder darf es nur gegen klare Verpflichtungen geben. Neben der Treibhausgasreduktion müssen soziale Kriterien wie Tarifbindung, Beschäftigungsentwicklung und Standortsicherheit Voraussetzung für den Erhalt der öffentlichen Gelder sein.
Tarifvertraglich abgesicherte und mitbestimmte Arbeitsplätze leisten einen relevanten Beitrag dafür, breite Bevölkerungsschichten an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen und an der Gestaltung des Wandels teilhaben zu lassen. Neben technologischen Innovationen wird so auch das Innovationspotential von Beschäftigten aktiviert und öffentliche Gelder noch effektiver eingesetzt.
Die Klimaschutzverträge setzen hier einen neuen Standard. Die Gewerkschaften haben erstritten, dass geförderte Unternehmen begleitend tragfähige Konzepte zum Standorterhalt und Pläne zur Beschäftigungsentwicklung in Bezug auf das transformative Produktionsverfahren als Voraussetzung für die Fördergelder vorlegen müssen.
Die begleitenden Konzepte zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung sollen dazu beitragen, dass die Unternehmen neben dem klaren Bekenntnis zum Standort auch frühzeitig einen Fahrplan entwickeln, welche Perspektiven und Anpassungsmaßnahmen für die betroffenen Beschäftigten geschaffen werden müssen. Ziel ist es, dass niemand in dem Prozess unter die Räder kommt. Vielmehr soll das Wissen der Beschäftigten die Innovationskraft verstärken.
Diese Konzepte sind in enger Abstimmung mit den Betriebsräten bzw. Gewerkschaften vor Ort zu erarbeiten. Um dies sicherzustellen, sieht die Förderrichtlinie vor, dass die Konzepte durch Betriebsvereinbarungen (alternativ auch Tarifvereinbarungen) abgesichert werden.
Diese Formulierung knüpft an die Regelung aus der Energiepreisbremse an, die eine Beschäftigungssicherung als Zugangsvoraussetzung vorsieht. Auch die BMWK-Vorschläge zu Transformationspreisen sehen die Tarifbindung als Zugangsvoraussetzung für die Förderung vor.
Diese Form der Konditionierung von öffentlichen Geldern muss zur Blaupause für zukünftige Politikmaßnahmen werden. Das sichert nicht nur den zielgenauen Einsatz von öffentlichen Mitteln, sondern trägt zur Akzeptanz in der Transformation bei. Zudem reduzieren Vereinbarungen auf Ebene der Sozialpartner den Verwaltungsaufwand für Behörden, die nur prüfen müssen, ob entsprechende Vereinbarungen vorliegen und die inhaltliche Ausgestaltung den Betriebs- bzw. Tarifparteien überlassen können.
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