Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 14,60 Euro
Pressemitteilung27. Juni 2025
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Dass Menschen trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, ist ein Missstand, den wir als DGB nicht hinnehmen.
Niedriglöhne darf es in Deutschland nicht geben. Auch der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn kann nur die unterste Schwelle darstellen und muss deutlich steigen. Wir wissen: Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Deshalb brauchen wir eine Stärkung der Tarifbindung.
Jede geleistete Arbeit sollte ausreichend entlohnt werden – das ist gerecht und steht für uns als DGB außer Frage. Beschäftigte haben im wahrsten Sinne des Wortes mindestens den Mindestlohn verdient.
Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen
Wir als DGB sind der Meinung: Möglichst viele, idealerweise alle Arbeitnehmer*innen sollten Tariflohn erhalten. Denn Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen. Dies gelingt aus gewerkschaftlicher Sicht am besten mit Tarifverträgen. Doch die Zahl der Arbeitgeber, die bereit sind, mit Gewerkschaften Tarifverträge zu verhandeln, sinkt seit Jahren stetig. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne sich verschlechtern. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich daher gerade für Beschäftigte in diesen Bereichen am stärksten aus. Doch dies kann nur eine Notlösung sein!
Unser Ziel: Eine flächendeckende Tarifbindung
Der DGB setzt sich seit langem für eine flächendeckende Tarifbindung ein, damit mehr Arbeitnehmer*innen von starken Tarifverträgen profitieren. Denn sie regeln weitaus mehr als nur die Bezahlung.
Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik sind gleichermaßen gefordert, die Missstände zu beheben. Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung.
Seit seiner Einführung 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn zum Erfolg geworden: Viele Millionen Beschäftigte erhalten spürbar mehr Lohn. Allen vorher entworfenen Schreckensszenarien aus Teilen der Wissenschaft und der Politik zum Trotz ist er kein Jobkiller. Im Gegenteil: Seit es ihn gibt, sind mehr Menschen in Arbeit, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt.
Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohndumping verschaffen. Über 6 Millionen Beschäftigte profitierten im Jahr 2022 davon, als der Mindestlohn durch den Gesetzgeber von 10,45 auf 12 Euro erhöht wurde. Der DGB hatte sich für diesen außerordentlichen Schritt stark gemacht, um den Mindestlohn deutlicher anzuheben und armutsfest zu gestalten. Die nächsten Erhöhungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission. Sie hat sich im Juni 2025 auf eine Erhöhung in 2 Stufen geeinigt: Zum 1.1.2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro und zum 1.7.2027 auf 14,60 Euro. Alle Infos dazu findet ihr hier.
DGB/Simone M. Neumann
Mit diesem errungenen Ergebnis haben die Sozialpartner eine konstruktive Lösung gefunden. Während manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichten wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt.
In der EU bestehen große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die tarifvertragliche Abdeckung für Arbeitnehmer*innen sowie die Höhe der Mindestlöhne. Dies ist unter anderem auf die sehr unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle und Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen. Mit der EU-Mindestlohnrichtlinie – einem europaweiten Rahmen für angemessene Mindestlöhne – sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa verbessert werden. Seit dem 19. Oktober 2022 gilt die Richtlinie 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
Das bedeutet, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Denn nur dann erfüllt er seine Zwecke:
Mit der zuletzt von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten auf 14,60 Euro ab 1.1.2027 erreichen wir den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und legen die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn.
Die Mindestlohnkommission muss auch bei künftigen Entscheidungen die neuen Kriterien der EU-Richtlinie miteinbeziehen:
- die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten
- das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung
- die Wachstumsrate der Löhne
- die langfristigen nationalen Produktivitätsniveaus und -entwicklungen
Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber sich weigert, den Mindestlohn zu zahlen, erfährst du in unserem Ratgeber zum Mindestlohn.
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