Happy Birthday, Mindestlohn!
Wir feiern den 1. Geburtstag des gesetzlichen Mindestlohns. Dafür gibt es viele Gründe: Insbesondere Frauen, Ungelernte, Beschäftigte in Dienstleistungsbranchen und in Ostdeutschland können sich seit der Einführung des Mindestlohns über ein kräftiges Lohnplus freuen.
Während der Anstieg der Löhne in den neuen Bundesländern 8,2 Prozent beträgt, fällt er mit drei Prozent im Westen geringer aus. Besonders stark stiegen die Löhne im Gastgewerbe (plus 5,6 Prozent) und im Handel (plus 2,5 Prozent). Ebenfalls erfreulich: Seit Januar 2015 schrumpft die Zahl der prekären Minijobs deutlich (im Osten um bis zu 7 Prozent), während gleichzeitig die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung massiv zugenommen hat. Offenbar wurden Minijobs zu regulären (Teilzeit)Stellen zusammengelegt.
DGB
Wer vorher an das große Unternehmenssterben geglaubt hatte, wurde auch eines Besseren belehrt: Im Jahr 2015 gab es so wenige Firmen-Pleiten wie seit der Jahrtausendwende nicht mehr. Kein Wunder, denn der Konsum brummt und endlich können sich auch diejenigen etwas leisten, die bisher jeden Cent umdrehen mussten. Gerade in den östlichen Bundesländern ist die Kaufkraft merklich gestiegen. Dass es durch die Mindestlohn-Einführung hier und da zu Preissteigerungen kam, ist normal und verkraftbar. Unternehmen profitieren durch höhere Umsätze und auch die Schmutzkonkurrenz wird eingedämmt.
Im Osten stiegen die Löhne seit Einführung des Mindestlohns um 8,2 Prozent
Auf all das kann man anstoßen. Doch nicht alle wollen mitfeiern. Es gibt immer noch Wirtschaftsinstitute und Arbeitgeberverbände sowie einzelne Unionspolitiker, die sich einfach nicht damit abfinden wollen, dass die Lohnuntergrenze für alle gilt – mit Ausnahme der vom DGB von Anfang an kritisierten Ausnahmen. Manche bauschen immer noch die völlig selbstverständlichen Dokumentationspflichten für die Arbeitszeit als Bürokratiemonster auf. Einige schwarze Schafe versuchen die “Anstandsgrenze nach unten“ noch zu umgehen mit allerlei Tricks.
Neuerdings bringen einige Wirtschaftsvertreter den alten Kombilohn wieder in die Debatte. Wenn Flüchtlinge schon nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden können, dann muss eben der Steuerzahler Arbeitgeber subventionieren und ihnen Lohnkostenzuschüsse für die vermeintlich unproduktiven neuen Kolleginnen und Kollegen zahlen. Schluss damit! Statt Sonderbehandlungen für einzelne Beschäftigtengruppen müssen endlich passgenaue Qualifizierungen her!
Damit der Mindestlohn wirklich überall ankommt, braucht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dringend mehr Personal. Die Arbeitgeber müssen merken, dass Mindestlohn-Verstöße keine Bagatellen sind.
Doch wir sind sicher: Die ersten Anlaufschwierigkeiten werden bald überwunden sein. Prost Mindestlohn!