Seit 1952 gibt es das Mutterschutzgesetz, nun soll es modernisiert und verbessert werden. Anders als ursprünglich geplant sollen die neuen Regelungen nicht für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Ein Unding, sagt DGB-Vize Elke Hannack: "Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen sind keine Mütter zweiter Klasse!"
DGB/Simone M. Neumann
"Jede werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind haben Anspruch auf Schutz."
Das Mutterschutzgesetz ist seit seiner Einführung 1952 weitgehend unverändert geblieben. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass es reformiert wird: Die neuen Regelungen sollen umfassenden und zeitgemäßen Schutz bieten. In einer ersten Fassung des Gesetzentwurfes wurden Schülerinnen, Studentinnen und Praktinnen ausdrücklich erwähnt. Nun sollen sie von den neuen Regelungen ausgenommen werden.
„Wer den Mutterschutz wirklich stärken will, der darf keine Ausnahmen zulassen. Es ist ein Unding und überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen von einer neuen Regelung nun ausgenommen bleiben sollen. Heutzutage ist der Schul- und Studienalltag geprägt durch Tagesabläufe, die den Rahmen des Arbeitszeitgesetzes durchaus überschreiten. Individuelle Regelungen lehnen wir ab, denn sie können zwar Spielräume eröffnen, aber ebenso leicht können sie Betroffene unter Druck setzen – und dabei die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Jede werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind haben Anspruch auf Schutz. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte ‚umfassende Schutz‘ muss sich im Gesetz auch wiederfinden. Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen sind keine Mütter zweiter Klasse!“
DGB/Simone M. Neumann
Im Koalitionsvertrag hatten sich CSU, CSU und SPD auf eine Reform des Mutterschutzgesetzes verständigt. Zitat: "Unser Ziel heißt umfassender Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Dazu bedarf es einer Anpassung der mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten Stand der Erkenntnisse über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter am Arbeitsplatz."
Nach einem ersten Gestzentwurf sollten ausdrücklich auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von diesem umfassenden Schutz profitieren: "Mit der Neuregelung soll der gesundheitsschutzrechtliche Teil des Mutterschutzgesetzes nun auch auf Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen erstreckt werden, soweit sie in vergleichbarer Weise Gefährdungen ausgesetzt sind wie Beschäftigte. Der einheitliche Schutzstandard für diese Personengruppen ist sachgerecht und wird ausdrücklich begrüßt." Davon ist nun keine Rede mehr. Der Gesetzentwurf wurde um ein zentrales Element gekürzt.