Wir setzen uns für eine Erhöhung des Mindestlohns ein!

Dass Menschen trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, ist ein Missstand, den wir als DGB nicht hinnehmen.

Darum ist der Mindestlohn so wichtig!

Niedriglöhne darf es in Deutschland nicht geben. Auch der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn kann nur die unterste Schwelle darstellen und muss deutlich steigen. Wir wissen: Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Deshalb brauchen wir eine Stärkung der Tarifbindung.

Kurz erklärt: Das Thema Mindestlohn

  • Der gesetzliche Mindestlohn muss steigen. Armut trotz Erwerbstätigkeit darf es nicht geben. 
  • Er muss an die EU-Mindestlohnrichtlinie angepasst werden.  
  • Einhaltung und Kontrolle des Mindestlohns müssen gestärkt werden. 
  • Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung – Tarife sind der „Goldstandard“!

Wer arbeitet, muss dafür angemessen bezahlt werden!

Jede geleistete Arbeit sollte ausreichend entlohnt werden – das ist gerecht und steht für uns als DGB außer Frage. Beschäftigte haben im wahrsten Sinne des Wortes mindestens den Mindestlohn verdient. Diese unterste Lohngrenze muss jedoch dringend angehoben werden.

Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen 

Wir als DGB sind der Meinung: Möglichst viele, idealerweise alle Arbeitnehmer*innen sollten Tariflohn erhalten. Denn Gute Arbeit gibt es nur mit guten Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen. Dies gelingt aus gewerkschaftlicher Sicht am besten mit Tarifverträgen. Doch die Zahl der Arbeitgeber, die bereit sind, mit Gewerkschaften Tarifverträge zu verhandeln, sinkt seit Jahren stetig. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne sich verschlechtern. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich daher gerade für Beschäftigte in diesen Bereichen am stärksten aus. Doch dies kann nur eine Notlösung sein! 

Unser Ziel: eine flächendeckende Tarifbindung 

Der DGB setzt sich seit langem für eine flächendeckende Tarifbindung ein, damit mehr Arbeitnehmer*innen von starken Tarifverträgen profitieren. Denn sie regeln weitaus mehr als nur die Bezahlung.  

Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik sind gleichermaßen gefordert, die Missstände zu beheben. Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung.  

Tarifwende: Jetzt

Stärke mit uns die Tarifbindung und deine eigenen Rechte bei der Arbeit.

Gute Arbeit

Gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen muss es für alle geben.

Eine Erfolgsstory: die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns

Seit seiner Einführung 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn zum Erfolg geworden: Viele Millionen Beschäftigte erhalten spürbar mehr Lohn. Allen vorher entworfenen Schreckensszenarien aus Teilen der Wissenschaft und der Politik zum Trotz ist er kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit es ihn gibt, sind mehr Menschen in Arbeit, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Zudem sorgt der Mindestlohn für faire Wettbewerbsbedingungen, denn einzelne Unternehmen können sich nicht länger Vorteile durch Lohn-Dumping verschaffen. Über 6 Millionen Beschäftigte profitierten im Jahr 2022 davon, als der Mindestlohn durch den Gesetzgeber von 10,45 auf 12 Euro erhöht wurde. Der DGB hatte sich für diesen außerordentlichen Schritt stark gemacht, um den Mindestlohn deutlicher anzuheben und armutsfest zu gestalten. Die nächsten Erhöhungen sollten dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.

Die aktuellen Erhöhungen entsprechen nicht europäischen Standards

Gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission entschieden, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro im Jahr 2024 und auf 12,82 Euro im Jahr 2025 zu erhöhen. Schon heute ist klar, dass diese beiden Erhöhungsschritte in keinem Fall zu einem existenzsichernden Mindestlohn führen! Sie entsprechen auch nicht den EU-Vorgaben. Das muss geändert werden! 

Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie konkret umsetzen 

In der EU bestehen große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die tarifvertragliche Abdeckung für Arbeitnehmer*innen sowie die Höhe der Mindestlöhne. Dies ist unter anderem auf die sehr unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle und Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen. Mit der EU-Mindestlohnrichtlinie – einem europaweiten Rahmen für angemessene Mindestlöhne – sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa verbessert werden. Seit dem 19. Oktober 2022 gilt die Richtlinie 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.

 Ziel des DGB ist es, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland an diese europäische Mindestlohn-Richtlinie angepasst wird. 

Das bedeutet, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Voll-zeitbeschäftigten liegen muss. Denn nur dann erfüllt er seine Zwecke: · Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen, 

  • Kaufkraft unter Berücksichtigung der Inflation zu erhalten 
  • und allen Beschäftigten eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. 

Stand 2024 entsprechen 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten circa 14 Euro statt der zurzeit gültigen 12,41 Euro. Der Mindestlohn muss also dringend angehoben werden.

Unsere Forderungen lauten daher

  1. Der Mindestlohn muss steigen – so wie es die EU-Mindestlohnrichtlinie vorgibt: auf 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten.
  2. Die Mindestlohnkommission muss sich auf neue Regeln verständigen, um ihrem Auftrag besser gerecht werden zu können.
  3. Und sie muss bei künftigen Entscheidungen die neuen Kriterien der EU-Richtlinie miteinbeziehen:
    1. die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berück­sichtigung der Lebenshaltungskosten
    2. das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung
    3. die Wachstumsrate der Löhne 
    4. die langfristigen nationalen Produktivitätsniveaus und -ent­wicklungen
  4. Wir brauchen mehr Tarifbindung in Deutschland! Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung. Tarife sind der „Goldstandard“.
  5. Die Einhaltung und Kontrolle des Mindestlohns müssen gestärkt werden.
Unsere FAQ zum Mindestlohn

Alles zum Mindestlohn!

Was macht die Mindestlohnkommission?

Die Mindestlohnkommission der Bundesregierung ist ein unabhängiges Gremium, das in Deutschland dafür zuständig ist, eine Empfehlung für den gesetzlichen Mindestlohn auszusprechen.

 

Wie setzt sie sich zusammen?

o 1 Vorsitzende*r

o 3 Vertreter*innen der Spitzenverbände der Gewerkschaften

o 3 Vertreter*innen der Spitzenverbände der Arbeitgeber

o 2 beratende wissenschaftliche Mitglieder

 

Aktuelle Vorsitzende der Kommission ist Christiane Schönefeld, Juristin und ehemaliges Vorstandsmitglied der Agentur für Arbeit. Für die Gewerkschaften sitzen die stellvertetende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis, der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler sowie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in der Kommission.

 

Die jeweils drei Vertreter*innen der Gewerkschaften bzw. Arbeitgeber können alle fünf Jahre neu vorgeschlagen werden. Die zwei wissenschaftlichen Mitglieder sind nicht stimmberechtigt, bringen jedoch ihren wichtigen Sachverstand ein.

Die Kommission wird bei ihrer Arbeit von einer Geschäfts- und Informationsstelle unterstützt. Diese soll auch Arbeitnehmer*innen sowie Unternehmen zum Thema Mindestlohn beraten.

 

Was sind die Aufgaben der Mindestlohnkommission?

 

o Die Kommission überprüft regelmäßig den Mindestlohn hinsichtlich des Schutzes der Arbeitnehmer*innen sowie hin-sichtlich verschiedener aktueller ökonomischer Faktoren.

o Auf dieser Grundlage legt sie alle zwei Jahre der Bundesregierung ihren Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns sowie einen Bericht vor. Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann diesen Vorschlag nur unverändert umsetzen und nicht eigenständig eine andere Höhe festlegen.

DGB - Stefan Koerzell Portraet
Unser Ziel: ein existenzsichernder Mindestlohn
Wir halten fest an unserem Ziel eines existenzsichernden Mindestlohns, der gemäß der europäischen Mindestlohn-Richtlinie bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Zurzeit entspricht dies circa 14 Euro.
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

Einhaltung des Mindestlohns muss stärker kontrolliert werden

  • Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS). Sie prüft unter anderem, ob Arbeitgeber den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn oder den geltenden Branchenmindestlohn zahlen und ob sie ihren Dokumentationspflichten nachkommen. 
  • In Betrieben mit Betriebsräten achten diese nach Kräften auf die Einhaltung des Mindestlohns. 
  • Das Problem: In vielen Betrieben erfolgt keine oder nur eine unzureichende Prüfung – unter anderem aufgrund von fehlendem Personal in der FKS. Von den 11.244 Plan-Stellen im Jahr 2023 sind aktuell nur rund 8.240 besetzt. Folglich sind gut tausende genehmigte und offene Stellen nicht besetzt. Im Rahmen der allgemeinen Stärkung der Zollverwaltung sollen der FKS im Zeitraum 2024 bis 2029 weitere 3.600 Planstellen zur Verfügung gestellt werden. Nun gilt es, schnellstmöglich fachkundiges Personal für diese vakanten Positionen zu finden.
  •  Die Folge: Nicht alle Arbeitnehmer*innen, denen der gesetzliche Mindestlohn zusteht, erhalten ihn auch.

Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber sich weigert, den Mindestlohn zu zahlen, erfährst du hier.

Weitere informationen zum Thema

Richtlinie (EU) 2022/2041 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

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