Erfolge der Gewerkschaften

Gewerkschaften haben zahleiche historische Erfolge und Errungenschaften für Beschäftigte erreicht.

Erfolge der Gewerkschaften

29.04.2019

Was wir erreicht haben

Seit rund 130 Jahren setzen wir Gewerkschafter*innen uns für die Rechte der arbeitenden Menschen ein. Wir haben dabei jede Menge erreicht. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Dinge, die heute für Beschäftigte selbstverständlich sind, tatsächlich für Millionen Menschen Arbeits- und Lebensrealität geworden sind: gute Bezahlung, Jahresurlaub, der 8-Stunden-Tag, die 5-Tage Woche mit freiem Wochenende, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr.

Heute stehen wir vor neuen Herausforderungen: Der Wandel der Arbeitswelt mit der Digitalisierung machen neue Konzepte für die Arbeitswelt notwendig. Wir konnten viel erreichen, aber es bleibt auch viel zu tun.

Mach mit und werde auch Gewerkschaftsmitglied!

Das haben wir erreicht. Erfolge von Gewerkschaften:

- Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen

- 5-Tage-Woche

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- 40-Stunden-Woche und 8-Stunden-Tag

- Bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld

- Kündigungsschutz und Beschäftigungssicherung

- Gute Löhne, gute Gehälter

- Soziale Sicherheit

- Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

- Gute Bildung und Ausbildung

- Unser Engagement: Für Frieden, gegen Rassismus und Diskriminierung

Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?

Mehr Infos zu Gewerkschaften und dem Deutschen Gewerkschaftsbund

Unser Erfolg: Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen

Beschäftigte bestimmen an ihrem Arbeitsplatz und in ihren Unternehmen mit. Das ist der Grundsatz, den wir Gewerkschaften in Wirtschaft und Arbeitswelt durchsetzen wollen und in Deutschland durchgesetzt haben. Bereits im 19. Jahrhundert gab es in Deutschland erste Ansätze für betriebliche Mitbestimmung. Heute sind die Rechte von Arbeitnehmervertreter*innen in vielen Bereichen verbrieft und anerkannt. Viele historische Wegmarken der Mitbestimmung zeigen: Mit mitbestimmten Betrieben und Unternehmen haben wir viel erreicht. Die 2 wesentlichen Formen der Mitbestimmung sind die betriebliche und die Unternehmensmitbestimmung. Bei der betrieblichen Mitbestimmung haben von der Belegschaft gewählte Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei der Unternehmensmitbestimmung sitzen Arbeitnehmervertreter*innen mit in den Kontrollgremien, also den Aufsichtsräten der Unternehmen – und können so Einfluss auf die Unternehmensentwicklung nehmen, hin zu nachhaltiger statt rein profitorientierter Unternehmenspolitik.

Unser Erfolg: 5-Tage-Woche

Die 5-Tage-Woche mit freiem Wochenende: ein langer Kampf von uns für mehr Lebensqualität und für eine faire Arbeitszeitregelung. Heute ist sie für die meisten Beschäftigten Realität.

Unser Erfolg: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Krank sein und deswegen in finanzielle Nöte geraten, weil zeitweise kein Lohn oder Gehalt mehr kommt? Das können wir uns heute kaum mehr vorstellen. Noch vor einigen Jahrzehnten war das aber für viele Beschäftigte Realität, für Arbeiter noch länger als für Angestellte.

1956/57 erkämpfte unsere Mitgliedsgewerkschaft IG Metall in einem 16-wöchigen Streik die Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall. Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer*innen (Angestellte waren zuvor bei der Lohnfortzahlung bessergestellt als Arbeiter*innen) war seit 1954 eine Forderung von uns als DGB gewesen – und trotz des wichtigen Erfolgs der IG Metall noch nicht erreicht. Doch wir blieben dran: Die volle gesetzliche Gleichstellung von Arbeiter*innen und Angestellten im Krankheitsfall trat schließlich 1970 in Kraft.

Unser Erfolg: 5-Tage-Woche und 8-Stunden-Tag

Dass wir heute nicht mehr bis zu 12 Stunden am Tag und 6 bis 7 Tagen die Woche arbeiten, ist keine Selbstverständlichkeit. Unsere heutigen Arbeitszeiten mussten von den Beschäftigten und ihren Organisationen, uns, dem DGB und unseren Mitgliedsgewerkschaften, über Jahrzehnte hinweg erstritten werden. Kurze Wochenarbeitszeiten und Arbeitstage sind eine Errungenschaft, die bis heute den Arbeitszeitrahmen für die Beschäftigten bestimmen:

Das Arbeitszeitgesetz besagt heute, dass in der Regel an Werktagen eine Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf – macht bei einer 5-Tage-Woche maximal 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Beides – der 8-Stunden-Tag wie auch die 5-Tage-Woche – haben wir in Deutschland durchgesetzt. Einige Beispiele:

  • Der 1. Mai 1955 stand unter dem Motto "Fünf Tage sind genug, für eine 40–Stunden–Woche", heute ist das Realität.
  • 1957 vereinbarten die IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall ein Abkommen zur stufenweisen Einführung der 40-Stunden-Woche, ein auch für andere Branchen wegweisendes Ergebnis.
  • 1965 wird in der Druck-,1967 in der Metallindustrie per Tarifvertrag die 40-Stunden-Woche eingeführt.
  • 1984: Die IG Metall erkämpft den Einstieg in die 35-Stunden-Woche: Nach 7 Wochen Streik und Aussperrung ist das Dogma der Arbeitgeber "keine Minute unter 40 Stunden" gebrochen und der Einstieg in die 35-Stunden-Woche geschafft.

Unser Erfolg: Bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld

Mehrere Wochen im Jahr frei nehmen können und trotzdem weiterbezahlt werden? Auch das ist heute nur möglich, weil wir für den bezahlten Jahresurlaub gestritten haben. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges findet sich zwar in vielen Landesverfassungen das Recht auf einen Mindesturlaub von 2 Wochen, das Grundgesetz greift diesen Anspruch 1949 jedoch noch nicht auf. Der Urlaubsanspruch für Beschäftigte wird stattdessen erst 1963 mit dem Bundesurlaubsgesetz geschaffen, das allen Arbeitnehmer*innen einen Mindesturlaub von 3 Wochen zusichert. Schon vorher hatten unsere Mitgliedsgewerkschaften Urlaub und Urlaubsgeld in Tarifverträgen geregelt – und der tarifliche Jahresurlaub ist heute in der Regel länger als der gesetzliche Anspruch.

Auch das Urlaubsgeld, eine Sonderzahlung des Arbeitgebers ähnlich dem so genannten "Weihnachtsgeld", gibt es für Beschäftigte deutlich häufiger, wenn für sie ein Tarifvertrag gilt, den die Gewerkschaften ausgehandelt haben.

Unser Erfolg: Kündigungsschutz und Beschäftigungssicherung

Heuern und Feuern ohne Kontrolle dass das in Deutschland nicht möglich ist, wie in vielen anderen Ländern ist unser Verdienst. Bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg setzten wir uns 1950 in den Hattenheimer Gesprächen mit den Arbeitgebern und gegenüber dem Bundesarbeitsministerium durch, dass ein gesetzlicher Kündigungsschutz in Deutschland geschaffen wird. Und auch die von uns durchgesetzte betriebliche Mitbestimmung lässt Willkür von Arbeitgebern bei Kündigungen nicht zu: Denn der Betriebsrat redet immer ein Wort mit.

Doch gewerkschaftliches Engagement für den Schutz der Arbeitsplätze beginnt nicht erst, wenn der Kündigungsfall da ist. Wir Gewerkschaften in Deutschland haben sich jeher erfolgreich für Beschäftigungssicherung eingesetzt. Die von unseren Mitgliedsgewerkschaften eingeforderten Verbesserungen bei der Kurzarbeit und Investitionsprogramme haben in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 zum Beispiel dafür gesorgt, dass es hierzulande – anders als in anderen europäischen Ländern – kaum krisenbedingten Arbeitsplatzabbau gegeben hat.

Dass jeder Arbeitsplatz einen Wert hat und wir für diesen Wert kämpfen machten wir als DGB etwa mit seinem Mai-Motto von 2006 klar: "Deine Würde ist unser Maß".

Unser Erfolg: Gute Löhne, gute Gehälter

Seit dem 1. Januar 2015 hat Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn. Dafür haben wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften rund 10 Jahre gekämpft: Ein Erfolg, von dem Millionen Menschen mit höheren Löhnen profitieren. Jetzt heißt es: Dran bleiben – für einen Mindestlohn, der Armut bekämpft und effektiv kontrolliert und umgesetzt wird.

Doch schon lange vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es immer wir, die für deutliche Einkommenssteigerungen in Deutschland gesorgt haben. In einigen Branchen gibt es seit Jahrzehnten allgemein verbindliche Branchenmindestlöhne, per Tarifvertrag von uns und unseren Mitgliedsgewerkschaften durchgesetzt.

Heute setzen wir uns auch für faire Lohn- und Gehaltsstrukturen ein: Die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern muss endlich der Vergangenheit angehören. Und egal ob Leiharbeit, Werkvertragsnehmer*innen oder entsandte Beschäftigte: Arbeitnehmer*innen "2. Klasse" darf es bei Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland nicht geben!

Unser Erfolg: Soziale Sicherheit

Noch vor einigen Jahrzehnten konnte eine Krankheit, ein Arbeitsunfall oder schlicht das Erreichen eines bestimmten Alters den Verlust fast jeglichen eigenen Einkommens bedeuten. Die sozialen Sicherungssysteme zu schützen und weiterzuentwickeln ist deshalb eine Kernaufgabe von uns. Unsere Arbeit sorgt dafür, dass in Deutschland kein Beschäftigter um sein Einkommen oder gar um seine Existenz fürchten muss, wenn er oder sie krank wird, in Ruhestand geht oder einen Arbeitsunfall hat.

Trotzdem müssen die Sozialversicherungen und der Schutz, den sie den Menschen bieten, immer wieder neu verteidigt werden: ob die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung. Deshalb arbeiten wir Gewerkschafter*innen als Vertreter*innen der Arbeitnehmer und Versicherten in den Selbstverwaltungsgremien aller Sozialversicherungszweige mit.

Unser Erfolg: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

In Deutschland gibt es bei Weitem weniger Arbeitsunfälle als früher. Gerade tödliche Unfälle oder solche mit schweren Verletzungen sind selten geworden. Das ist vor allem auch ein Verdienst von uns Gewerkschaften, die immer gegen körperliche und gesundheitliche Risiken von Beschäftigten gekämpft haben: In den Berufsgenossenschaften, in Ausschüssen und gegenüber der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin setzen wir uns Tag für Tag für bessere, sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen ein. 

Heute bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz neben Unfallprävention und -nachsorge vor allem auch, Beschäftigte vor psychischen Belastungen und Stress zu schützen.

Unser Erfolg: Gute Bildung und Ausbildung

Das deutsche Ausbildungssystem ist einzigartig. Das "duale System" mit Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule wird von den Sozialpartnern gemeinsam gestaltet. Das heißt: Ausbildungsberufe werden nicht willkürlich vom Arbeitgeber selbst aufgestellt oder "von oben" durch den Gesetzgeber vorgegeben. Stattdessen haben wir jeden Ausbildungsberuf in diesem Land mit erarbeitet und setzen sich in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen für eine gute und faire berufliche Bildung ein.

Auch gute Studienbedingungen kommen nicht von ungefähr. Mit Hochschulbüros an vielen Hochschulen setzen sich unsere Gewerkschaften und vor allem die Gewerkschaftsjugend für Studierende ein. Und auch berufliche Weiterbildung ist seit jeher ein Kernthema gewerkschaftlicher Arbeit: Dass sich so viele Arbeitnehmer*innen in Deutschland weiterbilden können, haben in vielen Fällen wir in Tarifverträgen oder Betriebsräte mit der Unterstützung unserer Mitgliedsgewerkschaft in Betriebsvereinbarungen durchgesetzt.

Unser Engagement: Für Frieden, gegen Rassismus und Diskriminierung

Nicht immer waren wir so anerkannt und etabliert wie heute. Viele Gewerkschafter*innen haben gerade in den Anfängen der Gewerkschaftsarbeit mit Widerständen zu kämpfen gehabt, wurden verfolgt und inhaftiert. Während der Schreckensherrschaft der Nazis zwischen 1933 und 1945 haben viele Gewerkschafter*innen ihr Engagement mit Gefängnis oder gar mit ihrem Leben bezahlt.

Nach den Ende des Zweiten Weltkriegs sahen sich die wiedergegründeten freien Gewerkschaften im DGB deshalb dem Einsatz für den Frieden und dem Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Faschismus besonders verpflichtet. Das ist bis heute so geblieben.

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