Happy Birthday!
75 Jahre Grundgesetz

Wir feiern die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und unsere wehrhafte Demokratie.

Yasmin Fahimi gratuliert dem Grundgesetz zum 75. Geburtstag

Demokratie feiern. Das Demokratiefest in Berlin vom 24. bis 26. Mai 2024

Der DGB ist mit einem Info-Stand beim Demokratiefest dabei: Wir stellen uns vor und informieren über die zentrale Rolle der Gewerkschaften für die Gestaltung einer gerechten und demokratischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland und Europa.

Gemeinsame Erklärung BDA und DGB zu 75 Jahre Grundgesetz

Happy Birthday, Grundgesetz!

75 Jahre Grundgesetz sind eine unvergleichliche Erfolgsgeschichte. Seine Mütter und Väter haben die richtigen Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen, die Würde des Menschen an den Anfang gestellt sowie klare Eckpfeiler für den Staatsaufbau gesetzt.

Mit dem Grundgesetz steht Deutschland auf festen demokratischen Füßen. BDA und DGB sind Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unserer wehrhaften Demokratie. In Zeiten, in denen Populisten und Extremisten die Demokratie angreifen und das Vertrauen in unser politisches System zu untergraben versuchen, müssen wir Flagge zeigen. Wir tun dies mit großer Überzeugung gemeinsam.

Unser Land ist in den zurückliegenden Jahren gut durch herausfordernde Krisen gekommen. Ein konstruktiver Austausch und die Bereitschaft zum Konsens waren bei allem notwendigen Streit dabei oft der Schlüssel zum Erfolg. Deshalb wenden wir uns gegen jede Polarisierung, die mehr trennt als eint. Wir verurteilen Angriffe auf Politiker und Mandatsträger auf das Schärfste. Wer den politischen Diskurs verlässt und Gewalt – gleich welcher Art – anwendet, muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.

Die Sozialpartner – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – sind in besonderer Weise Teil des Grundgesetzes. Es weist uns in Artikel 9 (3) das Recht zu, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Konkret spiegelt sich das in der vielfältigen Tarif- und Sozialpartnerschaft und der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in den Betrieben wider. Wir sind uns unserer Aufgabe bewusst und werden sie auch künftig verantwortungsvoll ausfüllen. Wir erleben in dieser Zeit, dass die Demokratie nicht selbstverständlich ist.

Alle Demokraten müssen jetzt zusammenstehen. Deswegen ermutigen wir auch alle Unternehmen und Betriebe sowie die Betriebs- und Personalräte, für die Demokratie zu werben und sie wo nötig entschlossen zu verteidigen. Wir unterstützen Projekte wie die des Business Council for Democracy (BC4D), die – auch sozialpartnerschaftlich – die Demokratie stärken wollen und Menschen helfen, sich im täglichen Leben gegen Desinformation, Hassrede und Extremismus zur Wehr zu setzen. Gerade am 75. Geburtstag des Grundgesetzes ist es unsere Pflicht, alles für die Bewahrung unserer Demokratie zu tun.

Helfen Sie mit!
 

Artikel 9 Grundgesetz

  1. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  2. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
  3. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Demokratie stärken!

Rückenansicht einer Frau mit schwarzen langen Haaren, die mit anderen Personen in einem Park in einem Kreis steht. Alle halten sich an den Händen und stecken die Arme nach oben.

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