Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 058 - 05.09.2019
Tarifverhandlungen Leiharbeit

Tarifforderung für die Leiharbeit vorgelegt

8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträgen, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen - diese Forderungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit heute an die Arbeitgeber übermittelt. Die Tarifverhandlungen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) starten am 17. September dieses Jahres.

Die Forderungen auf einen Blick:

-
Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent

- Höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld

- mehr Urlaubstage

- Verbesserung der Zuschlagsregelungen

Durch die überdurchschnittliche Entgelterhöhung soll ein deutlicher Abstand der unteren Tarifentgelte zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost). Um perspektivisch eine eigenständige Alterssicherung der Beschäftigten zu erreichen, muss die Lohnentwicklung in dieser Entgeltgruppe spürbar angehoben werden. Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.

Neben der Entgelterhöhung fordert die Tarifgemeinschaft Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge. Hier geht es um höhere Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld - , nämlich in Höhe von insgesamt einem Monatsgehalt. Ein Teil soll exklusiv für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vorbehalten sein. Gefordert wird von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit weiter, die Anzahl der Urlaubstage zu erhöhen. Schließlich sollen die Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, in Zukunft mindestens denen der Entleihbetriebe entsprechen. 

Hintergrund:
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der rund 900.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.


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