Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 024 - 17.04.2019

„Geordnete Rückkehr-Gesetz“ widerspricht Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit

Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde. Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten.

Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen. Trotzdem erweitert der Gesetzentwurf die Inhaftierungs- und Ausweisungsgründe massiv und unterstellt die eigene Schuld am fehlenden Pass, was oft genug in den Wirren des Herkunftslandes oder der Flucht seine Ursache hat. Damit werden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen.

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Unterstützer*innen von Geflüchteten zu kriminalisieren, denn Informationen zu Abschiebungen werden nun zum Geheimnis erklärt. Wer diese Informationen weitergibt, kann wegen Geheimnisverrats angeklagt werden. Will man Zivilgesellschaft, sollte man nicht so mit ihr umgehen.

Auch die Möglichkeit, soziale Leistungen unter das Existenzminimum zu drücken, soll erweitert werden – über Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung. Das widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und dem Grundsatz der Menschenwürde.

Dieser Gesetzentwurf droht darüber hinaus in der Wechselwirkung mit den anderen laufenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich Asyl, Migration und Integration fatale Folgen zu entwickeln. Die guten Ansätze, z.B. junge Geduldete, die oft hier geboren sind, auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen, werden dadurch wirkungslos.“


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