Zum Vorschlag der Arbeitgeber für eine “Pflegekarenzzeit”, bei der Bedürftige im ersten Betreuungsjahr keine Ansprüche an die Pflegekassen haben sollen, hier ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:
“Mit der ‚Pflegekarenzzeit‘ hat die BDA einen menschenverachtenden Tiefpunkt im Umgang mit unserer alternden Gesellschaft erreicht. Es könnte womöglich das Unwort des Jahres 2025 werden, es meint nämlich nichts anderes, als tausenden von Menschen im ersten Jahr ihrer Pflegebedürftigkeit die notwendige Hilfe zu verweigern und sie und ihre Angehörigen bitterlich im Stich zu lassen. Was ist dabei das Kalkül der Arbeitgeber? Einsparungen durch den frühzeitigen Tod von Betroffenen?
Legt man die Zahlen des Barmer-Pflegereports 2023 zugrunde, waren von rund 200.000 Verstorbenen gut 21 Prozent zwischen einem und 12 Monaten pflegebedürftig. Mit der Pflegekarenzzeit der BDA würden sie alle – trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung – keinerlei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Und es ist nicht auszuschließen, dass die verweigerten Leistungen im schlimmsten Fall ihr Leben verkürzen. Eine so zynisch kalkulierte Leistungskürzung muss die Pflegekommission der Bundesregierung mit aller Härte zurückweisen. Sie wäre ein schlechter Dank an all die Menschen, die mit ihrem lebenslangen Einsatz das Land nach 2 Kriegen für uns wieder aufgebaut haben.”