Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte erteilt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:
"Wir brauchen keinen Mindestlohn zweiter Klasse. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine allgemeine flächendeckende Lohnuntergrenze, die für alle gelten muss.
Für Saisonarbeitskräfte, die hierzulande kurzfristig beschäftigt sind, gelten in der Sozialversicherung bereits heute Sonderregelungen, die die Bundesregierung auf Betreiben der Union sogar ausweiten will. Laut Koalitionsvertrag soll die sozialversicherungsfreie Höchstdauer für solche Beschäftigungen von derzeit 70 auf künftig 90 Tage angehoben werden. Schon diese Maßnahme sehen wir als DGB kritisch und lehnen sie ab.
Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft tragen bereits jetzt unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wodurch ihr effektiver Stundenlohn oft unter das Mindestlohnniveau sinkt. Statt weiterer Ausnahmen brauchen wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort."