Das Landgericht Hamburg hat am 6. März entschieden, dass Tichys Einblick zentrale Behauptungen über den DGB im Zusammenhang mit der Kundgebung am 29. November 2025 in Gießen nicht weiter verbreiten darf. Das Gericht untersagt insbesondere die Aussage, “der DGB habe zur Körperverletzung aufgestachelt”. Zudem darf Tichys Einblick nicht weiter behaupten, das Reporterteam sei “ohne Begründung” vom Platz verwiesen worden, und eine Äußerung der Pressesprecherin nicht in dem Sinne wiedergeben, sie habe einen “Angriff auf die Pressefreiheit” bestätigt.
Grundsätzlich führen wir politische Debatten mit Argumenten und nicht mit Anwälten. Wer aber den Boden der Tatsachen verlässt und Lügen verbreitet, überschreitet eine Grenze.
Das Landgericht hat damit wesentliche Teile der beanstandeten Berichterstattung als unzulässig bewertet und untersagt. In einzelnen Punkten ist das Gericht unserer Argumentation allerdings nicht gefolgt. Wir werden diese Punkte nicht weiter anfechten. Sollte die Gegenseite gegen den Beschluss Widerspruch einlegen und das Verfahren fortsetzen, werden wir den Beschluss allerdings konsequent verteidigen.
Im Ergebnis überwiegen für uns die positiven Aspekte der Entscheidung: Lügen und Desinformation haben auch im politischen Streit keinen Platz – sie vergiften Debatten und heizen die Stimmung in unserer Gesellschaft weiter an.