Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 14,60 Euro

Datum

Ordnungsnummer PM 037

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf einen höheren Mindestlohn geeinigt. Nach langen Verhandlungen haben die Sozialpartner einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt und damit eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1.1.2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. 

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission, sagte am Freitag in Berlin:

“Mit diesem errungenen Ergebnis haben die Sozialpartner eine konstruktive Lösung gefunden. Während manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichten wollten, hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission dennoch ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt. Das entspricht 1,78 Euro je Arbeitsstunde. Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden) mit Mindestlohn haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ergibt sich so ein monatliches Plus von brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute. Aufs Jahr gerechnet ist das ein Plus von 3700 Euro brutto. Damit erreichen wir den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und legen die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn. 

Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren gut 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2 Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.”  

Der Mindestlohn sichert Millionen Menschen, insbesondere in Niedriglohnsektoren wie dem Einzelhandel, der Logistik oder dem Gastgewerbe, ein existenzsicherndes Einkommen. Besonders profitieren Frauen, die oft in diesen Branchen arbeiten, sowie Beschäftigte in Ostdeutschland.  

Die Empfehlung der Kommission muss anschließend vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen werden. 

Hintergrund:

Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je 3 Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus 2 nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz beschließt die zuständige Kommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns.

Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung den Mindestschutz der Beschäftigten, die wirtschaftliche Entwicklung und den nachlaufenden Tarifindex des Statistischen Bundesamtes über die Tarifentwicklung sowie das 60-Prozent-Kriterium zu berücksichtigen. 60 Prozent vom Medianeinkommen bei Vollzeitbeschäftigten sind demnach Maßstab für einen armutsfesten Mindestlohn.  

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