Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf einen neuen gemeinsamen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche geeinigt. Beide bisherigen Tarifverträge der Leiharbeit, die die DGB-Tarifgemeinschaft zum einen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und zum anderen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) abgeschlossen hatte, wurden damit zu einem neuen, einheitlichen Tarifwerk zusammengeführt.
Notwendig wurde dieser Schritt, weil die beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ Ende 2023 zum neuen GVP verschmolzen sind. Die ersten regulären Tarifverhandlungen zur Höhe der Entgelte mit dem neuen Verband beginnen im August dieses Jahres. Schon jetzt wurden Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag fusioniert.
Das Ergebnis ist ein verschlanktes und modernisiertes Tarifwerk für alle Beschäftigten. Verbesserungen für die Beschäftigten konnten beim Arbeitszeitmodell erreicht werden, dass nach einer Übergangsfrist nun einheitlich ein verstetigtes Monatsentgelt vorsieht. Beim Arbeitszeitkonto werden Plusstunden künftig bereits ausgezahlt, wenn die Schwelle von 91 Stunden überschritten wird. Zuvor war dies erst ab 105 Stunden möglich. Bei für die Bezahlung anrechenbaren Wegezeiten zählt nun der reale Arbeitsweg, also die Wegstrecke vom Wohnort zum Arbeitsort, nicht mehr die von der Niederlassung des Leihunternehmens zum Einsatzort. Bei der Staffelung des Urlaubsanspruchs und bei den Jahressonderzahlungen werden künftig Eltern- und Pflegezeiten jeweils für bis zu 12 Monate angerechnet.
Die Änderungen stehen unter Vorbehalt bis einschließlich dem 20. Juni 2025. Bis dahin können die Tarifkommissionen der Arbeitgeber und Gewerkschaften dem getroffenen Abschluss widersprechen.
In der Branche arbeiten rund 560.000 Beschäftige. Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der der DGB mit seinen Gewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Tarifverhandlungen führt.