Gartenbau: Neuer Lohntarifvertrag und Rahmentarifvertrag für 9 Bundesländer

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Nach 3 schwierigen Verhandlungsrunden wurde ein neuer Lohntarifvertrag und Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in 9 Bundesländern abgeschlossen. Damit entsteht ein neues, großes Tarifgebiet für die Branche Landwirtschaft, Gartenbau und Floristik.

Lohnerhöhung in 2 Schritten

Der neue Tarifvertrag sieht eine Lohnsteigerung von insgesamt 6,4 Prozent vor. Die Erhöhung erfolgt in 2 Schritten: Zum 1. März 2026 steigen die Löhne um 3,2 Prozent, zum 1. März 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 3,2 Prozent. Der Ecklohn erreicht damit ab März 2027 einen Bruttostundenlohn von 17,57 Euro.

Sonderregelungen für Rheinland-Pfalz und das Saarland

In Rheinland-Pfalz und im Saarland gelten abweichende Steigerungsraten, da die Löhne dort von einem niedrigeren Niveau ausgehen. Hier erfolgen Erhöhungen um 6 Prozent beziehungsweise 5 Prozent. In den kommenden Jahren werden sich die Löhne schrittweise an das Niveau der anderen Bundesländer angleichen.

Höhere Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen werden in 2 Schritten angehoben. Im 1. Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende künftig 1010 Euro, im 2. Jahr 1.125 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 1.360 Euro.

Weitere Verbesserungen durchgesetzt

Neben den Lohnerhöhungen wurden weitere Ansprüche durchgesetzt. Dazu gehören Verbesserungen beim Urlaubsgeld, bei Erschwerniszulagen und bei den vermögenswirksamen Leistungen. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 1. März 2026 bis zum 1. März 2028.

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