Die erste Verhandlungsrunde für neue Tarifverträge in der Leiharbeit ist am Freitag, 22. August 2025, ohne Einigung zu Ende gegangen. Die Positionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern liegen weit auseinander.
Gewerkschaften fordern 7,5 Prozent mehr Lohn
Die DGB-Gewerkschaften fordern eine Lohnerhöhung von 7,5 Prozent in allen Entgeltgruppen. Die Tarifverträge sollen eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Dabei soll der deutliche Abstand der untersten Entgeltgruppe zum allgemeinen Mindestlohn erhalten bleiben.
Arbeitgeber bieten nur 1,5 Prozent
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) bot lediglich 1,5 Prozent mehr Lohn an. Diese Erhöhung soll erst ab April 2026 gelten. Die DGB-Tarifgemeinschaft kritisiert das Angebot scharf. Es würde einen Reallohnverlust für die Beschäftigten bedeuten.
Aktuelle Lohnsituation
Der Stundenlohn in der untersten Entgeltgruppe beträgt derzeit 14,53 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro und soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen. Ab 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Die Gewerkschaften wollen sicherstellen, dass Leihbeschäftigte deutlich mehr als den Mindestlohn verdienen.
Zusätzliche Forderungen
Neben den Lohnerhöhungen fordern die Gewerkschaften Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen. Diese sorgen dafür, dass Leihbeschäftigte in bestimmten Branchen einen Zuschlag auf ihr Grundentgelt erhalten. Branchenzuschläge gelten in der Metall- und Elektroindustrie, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie.
Zeitdruck durch auslaufende Verträge
Die aktuellen Entgelt-Tarifverträge und die Branchenzuschlagstarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus. Die Verhandlungspartner stehen daher unter Zeitdruck, eine Einigung zu erzielen.
Neue Tarifverträge bereits beschlossen
Unabhängig von den laufenden Verhandlungen haben Gewerkschaften und GVP bereits im Mai 2025 neue Mantel- und Entgeltrahmentarifverträge abgeschlossen. Diese treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und vereinheitlichen die Regelungen der bisherigen Tarifverträge nach dem Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände iGZ und BAP zum GVP.