Seit April 2023 sind jegliche Corona-Regeln ausgelaufen. Das heißt, dass alle Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer FFP2-Maske in einer medizinischen Einrichtung, weggefallen sind. Jetzt gilt es, dass Politik, Ärzt*innen, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen den Kampf gegen Long- und Post-Covid gemeinsam aufnehmen. Hier findest du Informationen zu Long-Covid, Post-Covid und Corona.
DGB/Kateryna Kon/123rf.com
Die Artikel zu Corona im zweiten Teil dieser Website beziehen sich auf den zuletzt gültigen Stand vor Wegfall der verbleibenden Schutzmaßnahmen und werden zurzeit nicht aktualisiert.
Definition Long- und Post-Covid:
In Deutschland sind Schätzungen zufolge bis zu 2,5 Millionen Menschen an Long- oder Post-Covid erkrankt – Tendenz steigend. Etwa eine halbe Million Menschen leidet an der schlimmsten Ausprägung der Erkrankung, dem sogenannten ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom). Weil schon vor der Corona-Pandemie Langzeitfolgen von Infektionskrankheiten nicht ausreichend erforscht wurden, gibt es viel zu wenige spezialisierte Ambulanzen für Long- und Post-Covid-Patient*innen. Und selbst in diesen Einrichtungen sind Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend vorhanden, weil es kaum belastbare Forschungserkenntnisse und wirksame, erprobte Therapiekonzepte gibt – mit dramatischen Folgen für Patient*innen.
Wir fordern, dass Betroffene mit ihrem Leid nicht im Stich gelassen werden – dafür braucht es jetzt mehr Geld für Forschung und entschlossenes Handeln aller Akteur*innen.
Ein positives Beispiel ist die im Juli 2023 vorgestellte Initiative des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach: Er hat eine Online-Plattform geschaffen, die als zentrale Anlaufstelle für Patient*innen, ihre Angehörigen und Ärzt*innen dient.
Außerdem müssen Politik, Ärzt*innen, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen gemeinsam dem Kampf gegen Long- und Post-Covid aufnehmen. Ein richtiger erster Schritt ist daher der Runde Tisch, der für September angesetzt ist – und an dem auch Betroffene teilnehmen sollen.
Nicht nachzuvollziehen ist allerdings, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner das geplante Budget für Versorgungsforschung im Bereich Long- und Post-Covid von den ursprünglich angekündigten 100 auf 41 Millionen gnadenlos gekürzt hat. Diese Kürzung ist völlig unverantwortlich, denn ohne höhere Mittel für gezielte Forschungsvorhaben ist eine bessere Versorgung der vielen Patient*innen kaum möglich. Hier zu sparen ist zum einem gegenüber Long- und Post-Covid-Betroffenen unsolidarisch und unsozial. Zum anderem wird dadurch die Bekämpfung der immensen Folgekosten für Volkswirtschaft und Sozialsysteme, die bereits auf über 7 Milliarden Euro geschätzt werden, nicht ausreichend mitbedacht.
Die Bundesregierung muss daher jetzt endlich liefern, damit Betroffenen eine angemessene Versorgung erhalten und hohe Folgekosten abgewendet werden können.
Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen.
Mit Wirkung zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Von Oktober 2022 bis April 2023 galt noch die sogenannte "Basisstufe" des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese hatte zum Beispiel eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Arztpraxen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen.
Die Basisstufe gilt nun nicht mehr, d.h. dass auch die letzten Schutzmaßnahmen wie z.B. die FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen weggefallen sind.
Speziell für das Arbeitsleben gilt:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nicht mehr.
Die Unternehmen sind weiterhin gehalten, die Gefährdungslage auf Grundlage der Gefahrenbeurteilung einzuschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festzulegen – gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat. Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung jedoch wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben; die dort angesprochenen Gegenstände haben allerdings noch empfehlenden Charakter.
Dies gilt auch für die Maßgabe, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Gleichwohl gilt für den Eigenschutz: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften.
ACHTUNG: Die folgenden Informationen sind nicht mehr gültig. Der rechtliche Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen ist zum 7. April 2023 ausgelaufen. Die Artikel werden zurzeit nicht aktualisiert.
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