Deutscher Gewerkschaftsbund

23.08.2023
Corona-Virus/Covid-19

Corona, Long- & Post-Covid: Infos für Beschäftigte

Wissenswertes für Arbeitnehmer*innen von Arbeitsschutz bis Zulagen

Seit April 2023 sind jegliche Corona-Regeln ausgelaufen. Das heißt, dass alle Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer FFP2-Maske in einer medizinischen Einrichtung, weggefallen sind. Jetzt gilt es, dass Politik, Ärzt*innen, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen den Kampf gegen Long- und Post-Covid gemeinsam aufnehmen. Hier findest du Informationen zu Long-Covid, Post-Covid und Corona.

Mikroskopaufnahme Corona-Viren

DGB/Kateryna Kon/123rf.com

Inhaltsverzeichnis

Die Artikel zu Corona im zweiten Teil dieser Website beziehen sich auf den zuletzt gültigen Stand vor Wegfall der verbleibenden Schutzmaßnahmen und werden zurzeit nicht aktualisiert.

Long- und Post-Covid: Was jetzt zu tun ist

Definition Long- und Post-Covid: 

  • Mit dem Begriff "Long-Covid" sind Beschwerden gemeint, die mehr als 4 Wochen nach einer Corona-Infektion weiterhin bestehen, sich verschlimmern oder neu auftreten und sich nicht anderweitig erklären lassen.
  • "Post-Covid" ist eine Ausprägung von Long-Covid. Vom Post-Covid-Syndrom spricht man, wenn die Beschwerden später als 12 Wochen nach einer Coronainfektion auftreten oder erneut auftreten.  

In Deutschland sind Schätzungen zufolge bis zu 2,5 Millionen Menschen an Long- oder Post-Covid erkrankt – Tendenz steigend. Etwa eine halbe Million Menschen leidet an der schlimmsten Ausprägung der Erkrankung, dem sogenannten ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom). Weil schon vor der Corona-Pandemie Langzeitfolgen von Infektionskrankheiten nicht ausreichend erforscht wurden, gibt es viel zu wenige spezialisierte Ambulanzen für Long- und Post-Covid-Patient*innen. Und selbst in diesen Einrichtungen sind Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend vorhanden, weil es kaum belastbare Forschungserkenntnisse und wirksame, erprobte Therapiekonzepte gibt – mit dramatischen Folgen für Patient*innen.

Wir fordern, dass Betroffene mit ihrem Leid nicht im Stich gelassen werden – dafür braucht es jetzt mehr Geld für Forschung und entschlossenes Handeln aller Akteur*innen.

Ein positives Beispiel ist die im Juli 2023 vorgestellte Initiative des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach: Er hat eine Online-Plattform geschaffen, die als zentrale Anlaufstelle für Patient*innen, ihre Angehörigen und Ärzt*innen dient.

Außerdem müssen Politik, Ärzt*innen, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen gemeinsam dem Kampf gegen Long- und Post-Covid aufnehmen. Ein richtiger erster Schritt ist daher der Runde Tisch, der für September angesetzt ist – und an dem auch Betroffene teilnehmen sollen.

Nicht nachzuvollziehen ist allerdings, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner das geplante Budget für Versorgungsforschung im Bereich Long- und Post-Covid von den ursprünglich angekündigten 100 auf 41 Millionen gnadenlos gekürzt hat. Diese Kürzung ist völlig unverantwortlich, denn ohne höhere Mittel für gezielte Forschungsvorhaben ist eine bessere Versorgung der vielen Patient*innen kaum möglich. Hier zu sparen ist zum einem gegenüber Long- und Post-Covid-Betroffenen unsolidarisch und unsozial. Zum anderem wird dadurch die Bekämpfung der immensen Folgekosten für Volkswirtschaft und Sozialsysteme, die bereits auf über 7 Milliarden Euro geschätzt werden, nicht ausreichend mitbedacht.

Die Bundesregierung muss daher jetzt endlich liefern, damit Betroffenen eine angemessene Versorgung erhalten und hohe Folgekosten abgewendet werden können. 

Corona: Wichtige Infos für Arbeitnehmer*innen

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Arbeitswelt – Stand 7. April 2023

Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen.

Mit Wirkung zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Von Oktober 2022 bis April 2023 galt noch die sogenannte "Basisstufe" des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese hatte zum Beispiel eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Arztpraxen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen.

Die Basisstufe gilt nun nicht mehr, d.h. dass auch die letzten Schutzmaßnahmen wie z.B. die FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen weggefallen sind.

Speziell für das Arbeitsleben gilt:

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nicht mehr.

Die Unternehmen sind weiterhin gehalten, die Gefährdungslage auf Grundlage der Gefahrenbeurteilung einzuschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festzulegen – gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat. Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung jedoch wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben; die dort angesprochenen Gegenstände haben allerdings noch empfehlenden Charakter.

Dies gilt auch für die Maßgabe, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

Gleichwohl gilt für den Eigenschutz: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften.

ACHTUNG: Die folgenden Informationen sind nicht mehr gültig. Der rechtliche Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen ist zum 7. April 2023 ausgelaufen. Die Artikel werden zurzeit nicht aktualisiert.

Corona: Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung (zum Beispiel wegen Kita-Schließung/Schulschließung)

Viele Arbeitnehmer*innen fragen sich: Was ist mit meinem Lohn, wenn wegen Corona Kindergarten, Kita oder Schule geschlossen sind und ich die Kinder zuhause betreuen muss? Wir zeigen die aktuellen Regelungen.

Corona-Impfungen

Wir erläutern die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte rund um das Thema Corona-Impfung für Arbeitnehmer*innen und erklären, welche Berufsgruppen zuerst geimpft werden können:

Corona, Urlaub, Urlaubsanspruch und Reisen

Viele Arbeitnehmer*innen haben in der Corona-Pandemie Fragen zu ihren Urlaubstagen oder zu Reisen. Die folgenden Beiträge geben Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesen Themen:

Corona, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

Für Arbeitnehmer*innen, die während der Corona-Pandemie weiter im Betrieb arbeiten müssen und keine Möglichkeit zum Homeoffice haben, ist Arbeitsschutz am Arbeitsplatz enorm wichtig, um Infektionen zu vermeiden. Seit August 2020 gibt es dazu eine verbindliche SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Was diese BauA-Arbeitsschutzregel umfasst, erfährst du im folgenden Beitrag:

Eine der wirksamsten Maßnahmen, sich vor einer Corona-Infektion zu schützen, ist es, Kontakte zu anderen Menschen soweit wie möglich zu reduzieren. Für Arbeitnehmer*innen, bei denen das möglich ist, geht das durch Arbeiten im Homeoffice.

Corona und Kurzarbeit

Während der Corona-Pandemie waren oder sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Die folgenden Beiträge liefern die wichtigsten Informationen zum Thema:

Corona als Berufskrankheit, Arbeitsunfall oder Dienstunfall?

Um Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung. Aber was ist, wenn sich Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit mit Covid-19 infizieren? Ist Covid-19 eine Berufskrankheit? Hier findest du die Antworten:

Corona und Arbeitslosigkeit

In den folgenden Beiträgen zeigen wir, was zu beachten ist, wenn wegen der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit droht oder man bereits arbeitslos geworden ist:

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