Deutscher Gewerkschaftsbund

01.11.2016
Gesetzlicher Mindestlohn

Mindestlohn steigt 2017 auf 8,84 Euro

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2016 die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2017 beschlossen. Sie setzt damit die Entscheidung der Mindestlohnkommission um. 

Ballons mit Mindestlohn-Logo DGB

DGB/Simone M. Neumann

Die Mindestlohnkommission hatte am am 28. Juni dieses Jahres beschlossen, der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde vorzuschlagen. DGB-Vorstands- und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sagte zu dem erzielten Ergebnis: „Es waren dicke Bretter zu bohren. Die erste Anhebung des Mindestlohns kommt zunächst einmal rund vier Millionen Geringverdienern zu Gute. Sie werden ab 1. Januar in einer Vollzeitstelle monatlich ca. 55 Euro mehr in der Tasche haben. Der höhere Mindestlohn ist aber auch positiv für Wirtschaft sowie Steuer- und Sozialsysteme: Jeder Cent bedeutet 70 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr – und damit mehr Steuer- und Beitragseinnahmen.“


 

LINKS

Information der Bundesregierung zru Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

DGB-Pressemeldung zur Entscheidung der Mindestlohnkommission


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Minijobs und Mindestlohn: Das ändert sich 2017

Min­dest­lohn: Die ak­tu­el­le Ar­beits­zeit-Ta­bel­le für den Mi­ni­job
Zwei Miniaturfiguren Bauarbeiter und mehrere Stapel Münzen
DGB/Hyejin Kang/123rf.com
Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
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