Der Referentenentwurf zur Kurzarbeitergeldverordnung während der Corona-Krise liegt vor. Der DGB kritisiert den Entwurf in einer Stellungnahme als "sozial nicht gerecht". DGB und Gewerkschaften fordern "noch deutliche Verbesserungen".
Tagesspiegel: Kurzarbeitergeld wird nicht erhöht - DGB beklagt soziale Ungerechtigkeit
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"Während die Arbeitgeber die ansonsten von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet bekommen, bleibt es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 60 Prozent des Nettolohnes. Diese soziale Schieflage ist für die Gewerkschaften nicht akzeptabel", heißt es unter anderem in der Stellungnahme.
"Durch die Krise kommen auf die Beschäftigten harte Zeiten zu. Für sie bedeutet Kurzarbeit bei komplettem Stillstand Lohneinbußen bis zu 40 Prozent. Von einem Gehalt auf dem Niveau von 60 Prozent des letzten Einkommens können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für Mieten und Lebenshaltung nicht decken. Das muss vermieden werden."
Grundsätzlich begrüßt der DGB das Handeln der Bundesregierung bei den vorangegangenen Kurzarbeiterregelungen. Doch die soziale Balance muss gestärkt werden. Die Verordnung ist deshalb u.a. so zu ändern, dass die Arbeitgeber einen Teil der erstatteten SV-Beiträge dazu nutzen, den Lohn der Beschäftigten auf 80 Prozent aufzustocken. Es ungerecht, dass Millionen abhängig Beschäftigte im Regen stehen gelassen werden.