Deutscher Gewerkschaftsbund

05.02.2019
Am 26. Mai ist Europawahl. Wähle ein soziales Europa!

Mitbestimmung in Unternehmen. Jetzt aber durch Arbeitnehmer!

Menschen sind wichtiger als Märkte. So sollten Arbeitnehmerrechte Vorrang haben vor dem europäischen Binnenmarkt. Zu diesen Rechten gehört auch die Mitbestimmung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben und Aufsichtsräten – in ganz Europa.

Europawahlkampagne 2019. Schriftzug "Mitbestimmung in Europäischen Unternehmen. Jetzt aber durch Arbeitnehmer!"

DGB

Die Arbeitnehmer-Mitbestimmung in Betrieben durch gewählte Betriebsräte sowie in den Aufsichtsräten großer Unternehmen und Konzerne wurde in Deutschland jahrzehntelang erkämpft und muss immer wieder verteidigt werden. Aber für Unternehmen wird es immer einfacher, ihren Firmensitz und Arbeitsplätze ins Ausland zu verlegen – zum Beispiel indem sie so genannte „Briefkastenfirmen“ gründen: Sie melden ihr Unternehmen in einem anderen europäischen Land an, etwa Luxemburg oder Malta. Dies tun sie nur, um Steuern zu sparen, Beschäftigte unter Druck zu setzen und Arbeitnehmer-Mitbestimmung sowie andere Beteiligungsformen zu vermeiden. Somit werden die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiter beschnitten, während die Unternehmen ganz legal tricksen und lästige Pflichten leicht abstreifen können.

Damit Beschäftigte aus verschiedenen Ländern nicht gegeneinander ausgespielt werden, brauchen wir europaweite Solidarität und starke Gewerkschaften. Ferner benötigen wir mehr Mitwirkung durch grenzüberschreitende „Europäische Betriebsräte“: Sie können in größeren Unternehmen gegründet werden, die in mindestens zwei europäischen Ländern Standorte haben. Das Management soll diese Betriebsräte informieren oder anhören, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen sich negativ auf die Belegschaften auswirken können. In der Praxis wird dies von den Arbeitgebern oft missachtet.

Forderungen der Gewerkschaften zur Europawahl:

  • Briefkastengesellschaften unmöglich machen: Ein Unternehmen darf nur dann gegründet werden, wenn es im Gründungsland eine echte ökonomische Tätigkeit ausüben wird und wenn die Hauptverwaltung im gleichen Land liegt.
  • Mitbestimmung als ein soziales Grundrecht in Europa stärken: Neue Richtlinien der EU-Kommission im Gesellschaftsrecht und neue Entscheidungen des EuGH dürfen die Arbeitnehmer-Mitbestimmung nicht schwächen.
  • Rahmenrichtlinie zur Mitbestimmung: Diese Richtlinie soll hohe Standards zu Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer/innen setzen und Mindeststandards zur Unternehmensmitbestimmung in Unternehmen europäischen Rechts einführen.
  • Unternehmen müssen die Rechte von Europäischen Betriebsräten achten. Maßnahmen, bei denen sie widerrechtlich nicht eingebunden werden, müssen gestoppt bzw. wieder rückgängig gemacht werden können – hinzu müssen finanzielle Sanktionen in einer Höhe kommen, die die Unternehmen tatsächlich abschrecken.

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