Anfang 2019 ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose in Kraft getreten. Die Oktober-Ausgabe von "arbeitsmarkt aktuell" zeigt auf, wie die neuen Förderinstrumente im ersten Halbjahr 2019 wirken und wo es Nachbesserungsbedarf gibt.
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Nur eine knappe Mehrheit von 53 Prozent der gewerkschaftlichen Vertreter*innen in den örtlichen Jobcentern bewertet die Einführung des neuen Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vor Ort als „gut“ oder „sehr gut“. So das Ergebnis einer Online-Befragung des DGB.
Zum Jahresbeginn ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher in Kraft getreten (zur Ausgestaltung der Instrumente siehe Kasten auf S. 4). In dieser Ausgabe analysieren wir, wie die neuen För-derinstrumente im ersten Halbjahr 2019 angelaufen sind und gehen der Frage nach, ob es Hinweise auf Nachbesserungsbedarf gibt. Im Fokus steht dabei das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“(§16i SGB II). Die Analyse beruht neben der Auswertung von statistischen Daten insbesondere auf einer DGB-Befragung der gewerkschaftlichen Vertreter*innen in den örtlichen Jobcenter-Beiräten.