Deutscher Gewerkschaftsbund

22.12.2014

Das ändert sich 2015 für Beschäftigte und Versicherte

Der gesetzliche Mindestlohn ist wohl die bedeutendste, aber nicht die einzige Neuerung, die für Beschäftigte und Sozialversicherte zum Jahreswechsel ansteht. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2015 zusammen: von der Pflegereform 2015 bis zu den neuen Beitragsbemessungsgrenzen.

Zahl "2015" aus Wolken geformt

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DGB

Der gesetzliche Mindestlohn

Ab 1.1.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dem "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (MiLoG). Damit gilt ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für einige Beschäftigftengruppen gelten allerdings Ausnahmen, für einige Branchen Übergangsfristen:

Ausnahmen
Übergangsfristen

kann der gesetzliche Mindestlohn in einer Übergangsfrist bis zum 1.1.2017, beziehungsweise zum 1.1.2018 noch unterschritten werden – im Detail:

  • Ab 1.1.2017 müssen auch die oben genannten Branchen mindestens 8,50 Euro zahlen.
  • Allerdings kann der Mindestlohn von der Mindestlohn-Kommission bis dahin bereits erhöht worden sein.
  • In den oben genannten Branchen und Tätigkeiten müssen im Jahr 2017 also mindestens 8,50 Euro gezahlt werden (der "jetzige" Mindestlohn), aber erst ab dem Jahr 2018 der zwischenzeitlich angehobene gesetzliche Mindestlohn.
  • Ab 1.1.2018 gibt es dann keine "Branchen-Ausnahmen" mehr.

Alle Infos auf: www.dgb.de/mindestlohn


Branchen-Mindestlöhne steigen

In mehreren Branchen steigen zum 1.1.2015 die tarifvertraglich vereinbarten und für allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne. Konkret sehen die Mindestlohn-Tarifverträge in folgenden Branchen steigende oder neue Mindestentgelte zum 1. Januar 2015 vor:

  • Bauhauptgewerbe
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk (Montage)
  • Gebäudereinigerhandwerk
  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
  • Pflege

Download: Überblick über alle allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlöhne (WSI-Tarifarchiv)


Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

1. Januar 2015 ist 45-jähriges Jubiläum der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "Die volle Lohnfortzahlung nimmt den Druck von den Beschäftigten."

Keine Änderung, aber ein Jubiläum zum 1.1.2015: Der volle Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall wird 45: Am 1.1.1970 trat mit dem Lohnfortzahlungsgesetz (heute Entgeltfortzahlungsgesetz) erstmals eine Regelung in Kraft, wonach alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf volle Fortzahlung des Gehalts bei Krankheit erhielten – eine historische Errungenschaft, für die die Gewerkschaften lange gekämpft hatten.

Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten

Damit galt eine solche weitgehende Regelung erstmals auch für Arbeiterinnen und Arbeiter, zuvor waren sie gegenüber den Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benachteiligt gewesen.

Heute können sich viele Arbeitnehmer kaum noch vorstellen, dass früher Krankheit gleichbedeutend mit Verdienstausfall sein konnte. "Die volle Lohnfortzahlung nimmt den Druck von den Beschäftigten, aus finanziellen Gründen auf eine Krankmeldung zu verzichten", erklärt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach anlässlich des Jubiläums.

Gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber

Heute ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein Kernstück der sozialen Sicherung in Deutschland und wird von vielen Arbeitnehmern als selbstverständlich erachtet. "Allerdings wissen viele Teilzeitkräfte und viele geringfügig Beschäftigte nicht, dass auch sie einen Anspruch auf Vergütung der durch Krankheit ausgefallenen Arbeitszeit haben", so Buntenbach weiter. "Tatsächlich haben alle Beschäftigten, auch Minijobberinnen und Minijobber darauf Anspruch, wenn sie schon länger als einem Monat beschäftigt sind."

Anstoß für das Gesetz war ein Tarifvertrag – per Streik erkämpft

Für das Gesetz zur Lohnfortzahlung standen tarifliche Regelungen Pate. Mit einem sechzehnwöchigen Streik in der Metallindustrie in Schleswig-Holstein erkämpften die Arbeiter in den Jahren 1956 und 1957 eine tarifvertragliche Regelung, die den damaligen Gesetzgeber dazu veranlasste, die Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich zu regeln. Allerdings wurde das Gehalt in den ersten drei Tagen der Krankschreibung, den sogenannten "Karenztagen", nicht fortgezahlt. Erst die große Koalition führte 1969 die Lohnfortzahlung in ihrer heutigen Form (und damit die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung) zum 1. Januar 1970 ein.

Geschichte der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland


Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2015

Ab 1.1.2015 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Bis zur Bemessungsgrenze in der jeweiligen Sozialversicherung werden Sozialversicherungsbeiträge auf das Gehalt erhoben. Die Teile des Gehalts, die über der Bemessungsgrenze liegen, sind beitragsfrei. Wer also beispielsweise in Westdeutschland 7.000 Euro monatlich verdient, muss nach den neuen Bemessungsgrenzen für 2015 zur allgemeinen Rentenversicherung nur auf 6.050 Euro monatlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen, auf die übrigen 950 Euro nicht.

Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung
  • West: 6.050 Euro/Monat
  • Ost: 5.200 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung
  • West: 6.050 Euro/Monat
  • Ost: 5.200 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung
  • West: 7.450 Euro/Monat
  • Ost: 6.350 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung
  • West: 49.500 Euro/Jahr
  • Ost: 49.500 Euro/Jahr

Infos der Bundesregierung zu den neuen Bemessungsgrenzen 2015

Infos des Arbeits- und Sozialministeriums zu den neuen Bemessungsgrenzen 2015


Senioren unterwegs

DGB/Simone M. Neumann

"Pflegereform 2015"

Das Pflegestärkungsgesetz I tritt zum 1.1.2015 in Kraft. Das Pflegestärkungsgesetz II soll im Laufe dieser Legislaturperiode folgen.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen, Leistungen werden ausgebaut

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wird 2015 der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, beziehungsweise 2,6 Prozent für Kinderlose, steigen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll der Beitrag dann später um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen, um die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebegriffs zu finanzieren. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung könnten durch die Reformen insgesamt um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden, so das Bundesgesundheitsministerium.

Buntenbach: Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig eine leistungsfähige Pflegeversicherung ist

"Wir unterstützen diese Beitragsanhebung, weil dadurch die Situation der pflegebedürftigen und der pflegenden Menschen verbessert wird", so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Diese Beitragsentwicklung zeigt, dass auch der Gesetzgeber erkannt hat, wie wichtig es ist, eine leistungsfähige Pflegeversicherung zu haben, die den Herausforderungen wirklich gewachsen ist. Das ist eine gute Sache."

Was bringt das Pflegestärkungsgesetz I?

Das erste Pflegestärkungsgesetz wird unter anderem folgende Neuerungen und Verbesserungen bringen:

  • Einen Pflegevorsorge-Fonds: Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in einigen Jahren ins "Pflegealter" kommen, werden die Ansprüche an die gesetzliche Pflegeversicherung deutlich steigen. Damit die Beitragssätze dann weitgehend stabil bleiben und Beitragssteigerungen abgemildert werden können, wird ein Fonds aufgebaut, aus dem steigende Kosten finanziert werden sollen.
  • Demenzkranke ("Pflegestufe 0") können künftig auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten.
  • Mehr Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen: Mit dem Gesetz soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden kann.

Alle Änderungen nach dem Pflegestärkungsgesetz I listet das Bundesgesundheitsministerium online auf.

Broschüre des DGB informiert

Der DGB informiert in einer Broschüre über die Pflegereform 2015.

Die Broschüre kann bereits vorbestellt werden.


Grundsicherung: Regelsätze werden erhöht

Zum 1.1.2015 werden die Regelsätze für die Grundsicherung erhöht. Das gilt

  • für die Sozialhilfe,
  • für Hartz IV, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie
  • für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die neuen Regelsätze:

Regelbedarfsstufeneuer Regelsatz ab 1.1.2015
Regelbedarfsstufe 1
Alleinlebende
399 Euro
Regelbedarfsstufe 2
Paare/Bedarfsgemeinschaften
360 Euro
Regelbedarfsstufe 3
Erwachsene im Haushalt anderer
320 Euro
Regelbedarfsstufe 4
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
302 Euro
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
267 Euro

Regelbedarfsstufe 6
Kinder unter 6 Jahren

234 Euro

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Mindestlohn-Kampagne

DGB: CE­TA "nicht zu­stim­mungs­fä­hig"
Staatsflagge Kanada
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Der DGB hält das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU nach dem vorliegenden Text des Abkommens für "nicht zustimmungsfähig". Die CETA-Verhandlungen müssten "wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden", heißt es in einem Positionspapier des DGB. Vor allem das Investitionsschutzkapitel stößt beim Gewerkschaftsbund auf Kritik.
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Ge­mein­sam die dua­le Aus­bil­dung stär­ken
Arbeiter bei Evonik
DGB/Simone M. Neumann
"Wir brauchen einen Paradigmenwechsel: Weg von den zahllosen Maßnahmen im Parallelsystem hin zu betrieblicher Ausbildung", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann zur Unterzeichnung der Allianz für Aus- und Weiterbildung, der neben dem DGB unter anderem das Bundeswirtschaftsministerium, der DIHK und die Kultusministerkonferenz angehören.
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Ge­sund­heit: Ver­si­cher­ten dro­hen mas­si­ve Zu­satz­bei­trä­ge
Ärztin im Krankenhaus
DGB/Simone M. Neumann
Den Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung könnten schon bald massive Zusatzbeiträge drohen, warnt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Denn die Zusatzbeiträge seien inzwischen das einzige Kostenventil für die umfangreichen Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich – weil die Arbeitgeber durch die Bundesregierung von allen künftigen Mehrbelastungen einseitig entlastet werden.
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Pfle­ge: Be­schäf­tig­te brau­chen ta­rif­li­chen Schutz und gu­te Be­zah­lung
Senioren mit Rollstuhl
DGB/Simone M. Neumann
Der DGB hat am Ende Oktober gemeinsam mit Expertinnen und Experten die geplante Pflegereform der Bundesregierung diskutiert. "Die Beschäftigten in der Pflege brauchen Arbeitsbedingungen, die nicht krank machen, sie brauchen tariflichen Schutz und eine leistungsgerechte Bezahlung", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach mit Blick auf den Fachkräftemangel in der Branche.
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In­itia­ti­ve für Lang­zeit­ar­beits­lo­se rich­tig, Im­puls muss ver­stärkt wer­den
Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied
DGB/Simone M. Neumann
„Der DGB begrüßt, dass das Bundesarbeitsministerium mehr für Langzeitarbeitslose tun will“, erklärt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach zu den Plänen von Arbeitsministerin Nahles. Denn die Konjunktur allein werde das Problem Langzeitarbeitslosigkeit nicht lösen. Allerdings sei das angekündigte Programm angesichts der Mittelkürzungen der Vergangenheit zu klein geraten.
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Ar­beits­mark­t: Für Lang­zeit­ar­beits­lo­se droht Drehtür­ef­fekt
Das Logo der Bundesagentur für Arbeit vor einem Plattenbau
Bundesagentur für Arbeit
Trotz des robusten Arbeitsmarkts gibt es keinen Grund zur breiten Zufriedenheit, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Insbesondere die rund eine Million Langzeitarbeitslose fänden besonders schwer einen neuen Job und drohten durch die Ausnahmeregelung beim Mindestlohn zur Billiglohnreserve zu werden.
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Ko­ope­ra­ti­ons­ver­bot im ge­sam­ten Bil­dungs­sys­tem ab­schaf­fen
Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes
DGB/Simone M. Neumann
Das so genannte Kooperationsverbot wird gelockert. Der Bundesrat hat am 19. Dezember einer entsprechenden Grundgesetzänderung zugestimmt. Jetzt kann der Bund beispielsweise wieder zeitlich unbegrenzt Universitäten in den Ländern mit Bundesmitteln fördern. Damit sei "ein Kardinalfehler der Föderalismus-Reform zumindest in Teilen korrigiert", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
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