Deutscher Gewerkschaftsbund

Der DGB als sozialpolitischer Akteur

Die Paritätische Sozialpartnerschaft ist nicht denkbar ohne den Deutschen Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften. Seit Gründung der Bundesrepublik sind wir zentrale Akteure in dieser Selbstverwaltung der Sozialversicherungen. Die Versicherten erhalten damit die Möglichkeit zur Kontrolle und Gestaltung, das stärkt den solidarischen Charakter.

Stets hat sich der DGB in der Integrationspolitik engagiert. Er wirbt für eine Gesellschaft ohne Diskriminierung und kämpft entschlossen gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Der Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland ist nicht zuletzt durch das Engagement des DGB und der Gewerkschaften in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen zu einem zentralen Produktivitätsfaktor geworden. Wichtige Eckpfeiler sind die lohnbezogene gesetzliche Rente, die Teilhabe der gesetzlich Versicherten am medizinischen Fortschritt und ein hohes Arbeitsschutzniveau.

Die sozialen Sicherungssysteme müssen immer wieder an veränderte Lebens– und Erwerbsformen angepasst werden. Der DGB stellt sich diesen Herausforderungen und setzt auf eine Weiterentwicklung der solidarischen Sicherungssysteme. Davon zeugen unsere Konzepte für eine Erwerbstätigenversicherung „Rente“ und für eine Bürgerversicherung „Gesundheit“. Der DGB begleitet die Entwicklung der Pflegeversicherung und setzt sich für eine bessere integrierte gesundheitliche Versorgung ein.

Durch den Sozialabbau der vergangenen Jahre und die Prekarisierungstendenzen am Arbeitsmarkt muss inzwischen auch die Armutsbekämpfung stärker in den Fokus der Sozialpolitik gerückt werden. Der DGB setzt darauf, Armut durch starke solidarische Sozialversicherungen zu vermeiden.

Der DGB in der Arbeitsmarktpolitik

Die Selbstverwaltung in der Arbeitslosenversicherung ist für das arbeitsmarktpolitische Engagement des DGB ein zentrales Betätigungsfeld. Im Verwaltungsrat der Bundesagentur und den regionalen Verwaltungsausschüssen stellen die Gewerkschaften ein Drittel der Mitglieder. Die drittelparitätische Selbstverwaltung (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat) gibt es schon seit Gründung der Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927. Sie ist Ausdruck dafür, dass die Arbeitsämter eigenständige Einrichtungen sind, auf die der Staat nicht unmittelbar zugreifen kann. Die Arbeitnehmergruppe setzt sich dafür ein, dass die Eingliederung bei Arbeitslosigkeit effizient unterstützt und die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit ausgebaut wird.

Kernziel des DGB war und ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Eine hohe Arbeitslosigkeit bedroht nicht nur die Betroffenen, sondern setzt auch die Beschäftigten unter Druck. Unsicherheit und Angst vor Jobverlust können dazu missbraucht werden, tarifliche Standards zu unterlaufen und Löhne zu senken. In den letzten Jahren hat sich dieser negative Trend verstärkt, auch weil die soziale Sicherung in Deutschland dramatisch abgebaut wurde. Inzwischen gibt es 1,8 Millionen Menschen, die für Löhne unter fünf Euro arbeiten müssen.

Der DGB kämpft für eine bessere soziale Absicherung aller Beschäftigten. Insbesondere die Zeiten der Arbeitslosigkeit müssen ausreichend abgesichert werden, auch um Altersarmut zu vermeiden. Für den DGB steht dabei im Vordergrund, Arbeitslosigkeit durch Programme und Initiativen zur Qualifizierung und Weiterbildung vorzubeugen. Diese Debatte, an der sich der DGB intensiv beteiligt, ist 40 Jahre alt. Sie hat aber nichts an Aktualität verloren, denn klar ist: Wir müssen besser werden – und nicht billiger.

Der DGB setzt sich für Migrantinnen und Migranten ein

Der DGB vertritt die gemeinsamen Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; das gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Herkunft und Aufenthaltsstatus. Schon dem ersten Anwerbeabkommen mit Italien im Jahr 1955 hat der DGB nur zugestimmt, wenn die angeworbenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die einheimischen Beschäftigten; die ausländischen Beschäftigten in die Sozialsysteme einbezogen werden und bei Rechtsstreitigkeiten die deutschen Arbeits– und Sozialgerichte zuständig sind.

Es folgten weitere Anwerbeabkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Gemeinsam mit ihren Familienangehörigen, Kindern und Enkeln leisten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Flüchtlinge und Spätaussiedler einen wichtigen Beitrag zur ökonomischen und kulturellen Entwicklung Deutschlands.

Migrantinnen und Migranten sind nicht nur Mitglied in den Gewerkschaften; sie mischen sich ein und sind in der betrieblichen Interessenvertretung aktiv. Die Grundlage dafür wurde bereits 1972 mit der Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes gelegt. Ausländische Arbeitnehmer erhielten auch das passive Wahlrecht und konnten als Betriebsräte gewählt werden. Gleichwohl entspricht ihr Anteil in diesen Gremien noch nicht ihrem Anteil an den Beschäftigten.

Für den DGB gilt: Eine vielfältige demokratische und ökonomisch erfolgreiche Gesellschaft verträgt keinen Rassismus und keine Diskriminierung. Deshalb setzt sich der DGB für ein umfassendes Antidiskriminierungsrecht, für die Gleichbehandlung aller – unabhängig von ethnischer und kultureller Herkunft – ein. Hierzu zählt auch der entschlossene Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus.


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