Viele Menschen stehen angesichts der Corona-Krise vor erheblichen Einkommenseinbußen. Der Bundestag hat deshalb ein Gesetz „zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ verabschiedet. Damit sollen Kündigungen von Miet- und Darlehensverträgen erschwert und Versorgungsleistungen gesichert werden. Diese Maßnahmen müssen allerdings nachgebessert werden, fordert der DGB-klartext.
DGB/Papan Saenkutrueang/123rf.com
Die Corona-Krise bringt für viele Menschen erhebliche Einkommenseinbußen mit sich. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag ein Gesetz „zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ verabschiedet. Für Mieterinnen, Mieter, Verbraucherinnen und Verbraucher sind dabei vor allem drei Regelungen von Bedeutung.
Erstens gilt für Menschen, die zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 ihre Miete aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht bezahlen können: Ihnen dürfen weder die Wohnung noch angemietete Gewerberäume gekündigt werden. Sie müssen die ausstehenden Mietzahlungen aber bis spätestens 30. Juni 2022 nachholen, um einer fristlosen Kündigung zu entgehen.
Zweitens können Verbraucherdarlehen für die Monate April, Mai und Juni gestundet werden. Dies geht mit einem Kündigungsschutz für den Darlehensvertrag einher.
Drittens wird Verbraucherinnen, Verbrauchern und Kleinstunternehmen für diese drei Monate ein Leistungsverweigerungsrecht für laufende Zahlung zur Deckung der Daseinsvorsorge eingeräumt. Das bedeutet, dass trotz nicht geleisteter Zahlungen für Gas, Strom, Wasser oder Telefon, diese Versorgungsleistungen nicht gekappt werden können, sofern sich der Zahlungsverzug durch die Corona-Pandemie begründet.
Quelle: Deutsche Bundesbank
Vor allem bei den ersten beiden Maßnahmen bedarf es Nachbesserungen seitens des Gesetzgebers. Nach einer Umfrage der Hamburger Wohnungswirtschaft haben im April weniger als ein Prozent der Mieterinnen und Mieter in Hamburg coronabedingt die Miete nicht bezahlt. Der Anteil könnte ab Mai jedoch sprunghaft ansteigen, da bei vielen Menschen die finanziellen Reserven zur Neige gehen. Zudem ist absehbar, dass die wirtschaftlichen Folgen der Krise über den Juni hinaus bestehen bleiben.
Deswegen muss die Regelung zur Aussetzung von Kündigungen verlängert werden. Absehbar ist auch, dass viele Familien und Geringverdienende die angehäuften Mietschulden (die mit vier Prozent verzinst werden) nicht aus eigener Kraft begleichen werden können. Um massenhafte Kündigungen im Sommer 2022 zu verhindern, fordert der DGB einen Solidarfonds, der unbürokratische Mietzuschüsse gewährt. So wird auch verhindert, dass private Vermieterinnen und Vermieter durch länger andauernde Ausfälle in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Die Möglichkeit, Verbraucherdarlehen zu stunden, wird offenbar bereits jetzt viel genutzt. Der Bundesverband der Banken gibt an, dass bis zum 20. April eine halbe Million Verbraucherinnen und Verbraucher eine Stundung ihrer Kreditverträge vereinbart haben. Strittig ist hierbei, ob für die ausgesetzten Monate reguläre Zinsen anfallen oder ob Zahlungen für Zins und Tilgung ohne Aufschläge an die Laufzeit drangehängt werden.
Da viele Haushalte betroffen sind, Immobilienkredite oft eine hohe Summe haben und Konsumentenkredite mit durchschnittlich circa sechs Prozent recht hoch verzinst sind, geht es bei diesem Streitpunkt um viel Geld (siehe Grafik). Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher rasch für Klarheit zu sorgen.