Update: Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht wird. Am 10. Juni muss das Gesetz noch durch den Bundesrat bestätigt werden.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt er planmäßig auf 10,45 Euro. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn 2022 noch auf 12 Euro steigen. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2022?
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AKTUELLER GESETZLICHER MINDESTLOHN
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt 9,82 Euro. Ab dem 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro.
Der DGB hat lange einen Mindestlohn von 12 Euro gefordert. Ab Oktober 2022 wird er Realität!
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen: Zum 1. Juni 2021 und zum 31. Dezmeber 2021. In 2022 steigt der Mindetlohn nochmals in zwei Stufen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der Zustimmung durch den Bundesrat vorausgesetzt, steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt:
Jahr | Mindestlohn (in €/Std.) |
---|---|
2015 | 8,50 |
2016 | 8,50 |
2017 | 8,84 |
2018 | 8,84 |
2019 | 9,19 |
2020 | 9,35 |
2021 | 9,50 (1. Halbjahr) |
9,60 (2. Halbjahr) | |
2022 | 9,82 (1. Halbjahr) |
10,45 (2. Halbjahr) | |
12,00 |
Mit der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um 11,8 Prozent.
Im Vergleich zur Einführung im Jahr 2015 (8,50 Euro) wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.
Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022 DGB
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Auch im Jahr 2022 gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.
Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf (auch 2022; abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche - auch dann, wenn ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist (Übersicht zu allen Branchenmindestlöhnen und weitere Informationen zum Thema Branchenmindestlohn).
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es folgende neue/erhöhte Branchenmindestlöhne:
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Der Begriff "Mindestlohn für Azubis" wird jedoch umgangssprachlich häufig für die Mindestausbildungsvergütung verwendet. Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2022 und zum Januar 2023:
Sie beträgt dann im Jahr 2022
Ab 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung:
Am 23. Februar 2022 hat das Bundeskabinett beschlossen den gesetzlichen Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro die Stunde zu erhöhen. Im Anschluss daran soll die Mindestlohnkommission über mögliche weitere Erhöhungsschritte befinden, erstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Der DGB begrüßt die Entscheidung zur Anhebung des Mindestlohns, kritisiert aber die zeitgleich beschlossene Ausweitung der Minijob-Grenze und die nicht mehr enthaltene Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten.