Deutscher Gewerkschaftsbund

19.07.2017
Ausbildung

Spannungen auf dem Ausbildungsmarkt nehmen zu

"Die Spannungen auf dem Ausbildungsmarkt nehmen zu", sagt DGB-Vize Elke Hannack. "Erstmals haben mehr Jugendliche mit Studienberechtigung als Hauptschüler einen Ausbildungsplatz. Jugendliche mit einem niedrigeren Schulabschluss sind von vielen Angeboten oft von vorneherein ausgeschlossen, ihnen droht ein Leben in Arbeitslosigkeit oder prekärer Beschäftigung."

Arbeiter bei Evonik

DGB/Simone M. Neumann

Hannack fordert Ausbildungsgarantie

"1,22 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren haben heute keine abgeschlossene Ausbildung. Das sind knapp 13 Prozent dieser Altersgruppe. Unter dem Strich verlieren wir pro Jahr mehr als 120.000 Jugendliche auf dem Weg von der Schule in die Ausbildung", warnt Hannack. "Wer Vollbeschäftigung erreichen will, muss das ändern. Wir brauchen deshalb eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen die Perspektive auf einen Berufsabschluss eröffnet."

Viele Jugendliche in "Warteschleifen" statt in Ausbildung

"Mehr noch: Die Zahl der Jugendlichen in den Warteschleifen von der Schule in die Ausbildung nimmt wieder zu. Insgesamt 300.000 Jugendliche stecken in dem Maßnahmendschungel des Übergangsystems fest", so Hannack weiter. "Fast die Hälfte von ihnen verfügt über einen Hauptschulabschluss, ein Viertel sogar über einen mittleren Schulabschluss. Auch sie brauchen in naher Zukunft einen Ausbildungsplatz. Es kann aber auch nicht zufrieden stellen, wenn nach amtlichen Statistiken noch rund 43.000 Ausbildungsplätze offen bleiben. Dies ist vor allem bei Hotels und Gastronomie sowie im Lebensmittelhandwerk der Fall – in jenen Branchen, in denen es hohe Abbruchquoten gibt. Diese Branchen müssen dringend in die Ausbildungsqualität investieren."

"Brauchen Rechtssicherheit für Geflüchtete und Betriebe"

Zur Situation von Geflüchteten am Ausbildungsmarkt erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende: "Wir brauchen Rechtssicherheit für Geflüchtete und Betriebe. Die '3+2-Regelung' des Integrationsgesetzes muss eingehalten werden. Dieser Schutz muss ab Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags gelten. Leider unterlaufen einige Ausländerbehörden diese Regelung. Es kommt zu Abschiebungen, zum Teil gar während der Ausbildung. So wird ein wesentliches Ziel des Integrationsgesetzes untergraben, Geflüchtete und Betriebe werden verunsichert. So gelingt Integration mit Sicherheit nicht. Wenn auf diesem Weg betriebliche Ausbildung verhindert wird, droht tausenden Geflüchteten ein Leben in den Warteschleifen des Übergangssystems. Langzeitarbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung wären die Folgen.

Mit dem neuen Integrationsgesetz der Bundesregierung wurden die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen im August 2016 neu justiert. Früher waren viele Schutzsuchende, die in Deutschland eine Ausbildung angefangen oder geplant haben, von Abschiebung bedroht.  Laut Integrationsgesetz  sollen Geflüchtete und Betriebe mit der so genannten Ausbildungsduldung während der gesamten Ausbildung die Sicherheit haben, hier bleiben zu dürfen. Nach dem erfolgreichen Abschluss soll die Duldung für weitere sechs Monate während der Suche nach einem Arbeitsplatz, und bei Aufnahme der Arbeit für insgesamt zwei Jahre verlängert werden. Dies ist ein wichtiger Fortschritt."


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