Deutscher Gewerkschaftsbund

Mitbestimmung und Mitgliederentwicklung

Vom der neuen sozialliberalen Koalition erhoffen sich die Gewerkschaften eine andere Politik. Doch die SPD kann sich im Parlament gegen ihren Koalitionspartner FDP nicht durchsetzen: wichtige gewerkschaftliche Forderungen bleiben unberücksichtigt. Dennoch ziehen die Arbeitgeber gegen das neue Mitbestimmungesetz vor das Bundesverfassungsgericht – und verlieren.

Von dem Regierungswechsel hin zur sozialliberalen Koalition hatten sich die Gewerkschaften günstigere Rahmenbedingungen für neue Mitbestimmungsinitiativen erhofft. Doch obwohl viele SPD–Parlamentarier den Vorstellungen der Gewerkschaften zumindest nahe standen: Gegen die FDP konnten sie sich nicht durchsetzen.

So ergänzten die sozialliberalen Mitbestimmungsgesetze zwar die gesellschaftlichen Reformen, aber die Gewerkschaften hatten nur einen Teil von ihren Forderungen durchsetzen können. Gegenüber 1952 gab es einige Neuerungen, zum Beispiel den Ausbau der Jugendvertretung. Doch das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 klärte weder eindeutig das Verhältnis von Gewerkschaften und Betriebsräten, noch erhielten Letztere weitergehende wirtschaftliche Mitbestimmungsrechte.

Mitbestimmung vor Gericht

Plakat 1. Mai 1979, Maiplakat des Berufsverbandes Bildender Künstler in der Gewerkschaft Kunst. Motiv: Industriethemen und Nelke als Scherenschnitt.

Ähnliches galt für das Mitbestimmungsgesetz für Unternehmen mit mehr als 2000 ArbeitnehmerInnen von 1976. Es sah zwar vor, dass die Aufsichtsräte in gleicher Zahl mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt werden sollten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde jedoch von den Anteilseignern bestellt und erhielt für den Fall wiederholter Stimmengleichheit eine zweite Stimme. Von gleichberechtigter Mitbestimmung konnte hier nicht die Rede sein.

Anders als in der Stahlindustrie und im Bergbau waren die ArbeitnehmerInnen in drei Gruppen aufgeteilt: ArbeiterInnen, Angestellte und leitende Angestellte. Die „Leitenden“ wurden bei der Verteilung der Aufsichtsratsmandate den ArbeitnehmerInnen zugerechnet. Und die Gewerkschaften hatten keinen Einfluss auf die Bestellung des Arbeitsdirektors.

Dennoch klagten die Arbeitgeber vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Mitbestimmungsgesetz – erfolglos: Das Gericht wies die Klage in seinem Urteil vom 1. März 1979 zurück. Die Gewerkschaften kündigten in der Folge ihre Teilnahme an der seit 1967 bestehenden „Konzertierten Aktion“ auf.

Dienstleistungsgesellschaft hält Einzug

Mitte der 60er-Jahre gewannen die DGB-Gewerkschaften viele neue Mitglieder – zwischen 1966 und 1976 wuchs ihre Zahl um 900.000 auf 7,4 Millionen. Überproportional daran beteiligt waren die Dienstleistungsgewerkschaften. Aber noch immer stellten die Arbeiter mit 71,2 Prozent die große Mehrheit der Mitglieder. Dabei arbeiteten 1976 erstmals mehr Menschen im Dienstleistungssektor (50,1 Prozent) als in Landwirtschaft, Industrie und Bergbau.

Die gewerkschaftliche Mitgliederstruktur entsprach noch immer eher der Erwerbsstruktur der fünfziger Jahre: Die männlichen Facharbeiter dominierten. In den neuen Dienstleistungsberufen arbeiteten dagegen immer mehr Frauen – doch die Gewerkschaften taten sich schwer damit, diese zu organisieren. 1975 lag der Organisationsgrad der Frauen mit 16,5 Prozent weit hinter den 43 Prozent der Gewerkschaftszugehörigkeit der Männer.

Noch war von den langfristigen Auswirkungen dieses Problems nichts zu spüren. Im Gegenteil erlebten die bundesdeutschen Gewerkschaften beim Übergang in die achtziger Jahre ihre Blütezeit. 1981 waren beinahe acht Millionen ArbeitnehmerInnen in DGB–Gewerkschaften organisiert, der Sozialstaat konnte ein nie gekanntes Ausmaß an sozialer Sicherheit gewährleisten, führende Gewerkschaftsfunktionäre bekleideten Regierungsämter, und nicht zuletzt verfügten die Gewerkschaften über zahlreiche gemeinwirtschaftlich organisierte Unternehmen.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB