Die Bundesregierung hat den Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt für die Bekämpfung der Corona-Folgen vorgelegt. Damit steigt die Neuverschuldung des Bundes auf bis zu 218,5 Milliarden Euro. Das ist aber nicht schädlich, meint der DGB-klartext: Je besser die Wirtschaft wieder angekurbelt wird, desto schneller wächst Deutschland wieder aus den Schulden heraus.
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Um die Ausgaben und Steuersenkungen umzusetzen, die das neue Konjunkturpaket vorsieht, hat die Bundesregierung den Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt vorgelegt. Im Vergleich zu den Planungen des ersten Nachtragshaushalts, der durch die Hilfen Coronabedingt geschlossener Unternehmen notwendig geworden war, sollen die Staatsausgaben um weitere 24,8 Milliarden Euro auf insgesamt rund 509 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen. Die Steuereinnahmen werden mit rund 264 Milliarden Euro angesetzt. Die Neuverschuldung des Bundes steigt damit auf bis zu 218,5 Milliarden Euro in 2020.
Auch wenn einzelne Punkte des Konjunkturprogramms zu kritisieren sind – grundsätzlich ist es richtig, dass die Bundesregierung massiv gegensteuert, um den wirtschaftlichen Absturz abzumildern und Arbeitsplätze zu sichern. Wenn nötig, dürfen dazu auch weitere Maßnahmen künftig nicht tabu sein. Dass deshalb neue Staatsschulden aufgenommen werden müssen, ist klar und trifft zu Recht auf die Zustimmung von drei Viertel der Bevölkerung (siehe Grafik). Andere Staaten bewältigen problemlos weit höhere Schuldenquoten – also Schuldenstände gemessen an der jeweiligen Wirtschaftsleistung. Zudem zahlt die Bundesregierung für neue Schulden derzeit keine Zinsen, so dass die gesamte Zinsbelastung deshalb auch künftig weiter zurückgeht.
Trotzdem werden schon wieder Ängste geschürt: Neoliberale Ökonomen warnen vor einer „Belastung zukünftiger Generationen“, CDU-Generalsekretär Ziemiak will schnellstmöglich zur „Schwarzen Null“ zurück und die neuen Schulden am besten bis 2030 wieder abbauen. Der sogenannte „Bund der Steuerzahler“ ist „entsetzt“ über den Nachtragshaushalt und fordert einen „ehrgeizigeren“ Tilgungsplan von der Bundesregierung. Tatsächlich ist aber das Gegenteil notwendig und sinnvoll.
Quelle: Forschungsgruppe Wahlen
Im Nachtragshaushalt ist vorgesehen, die über das normalerweise von der Schuldenbremse erlaubte Maß hinausgehende Verschuldung ab 2023 binnen 20 Jahren zurückzuführen. Sinnvoller wäre, die Schulden über einen längeren Zeitraum abzutragen – beispielsweise über 50 Jahre, wie es Nordrhein-Westfalen beschlossen hatte.
Je schneller die Schulden zurückgeführt werden, desto stärker wird schließlich der Druck zu unsozialen und zukunftsgefährdenden Ausgabenkürzungen. Beginnen Tilgungen früher, ist auch die Gefahr größer, dass der Aufschwung wieder abgewürgt wird. Wenn ein Sparkurs das Wachstum drückt, sinken auch die Steuereinnahmen und die Schuldenquote steigt, anstatt zu sinken.
Staatsschulden ersetzen kein gerechtes Steuersystem. Sie sind aber auch nicht schädlich. Je besser es jetzt gelingt, die Wirtschaft anzukurbeln, desto schneller wird Deutschland aus den Schulden einfach herauswachsen. Selbst wenn die deutsche Schuldenquote jetzt die (willkürliche) europäische Schuldengrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung knackt, gefährdet das in keiner Weise die Wirtschaftsentwicklung oder die politische Handlungsfähigkeit. Die Behauptung, die jetzigen Maßnahmen seien nur möglich, weil zuvor die „Schwarze Null“ geherrscht habe, ist falsch. Auch künftige Generationen werden von den Schulden nicht belastet. Sie würde es vielmehr hart treffen, wenn der Staat jetzt nicht gegensteuert und nicht in die Zukunft investiert.