Deutscher Gewerkschaftsbund

24.11.2015
DGB

Körzell: Keine Abstriche beim Mindestlohn für Flüchtlinge

Auch Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, Minderjährige, ZeitungszustellerInnen sowie PraktikantInnen müssen fallen

DGB-Vorstand Stefan Körzell hat sich klar gegen Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge ausgesprochen: "Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf die Anstandsgrenze nach unten: den Mindestlohn. Und zwar egal woher er oder sie kommt, egal welche Arbeit er verrichtet." Auch die bestehenden Mindestlohn-Ausnahmen, etwa für Langzeitarbeitslose, kritisierte Körzell.

Handwerker

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"Damit es auch der Letzte versteht: Das Mindestlohngesetz steht nicht zur Disposition, wir wollen keinen Zweiklassen-Arbeitsmarkt. Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf die Anstandsgrenze nach unten: den Mindestlohn. Und zwar egal woher er oder sie kommt, egal welche Arbeit er verrichtet", so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Selbst mangelnde Sprachkenntnisse dürfen kein Vorwand dafür sein, Menschen zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen. Hier geht es nicht um Luxus-Löhne, sondern um die Sicherung der Existenz. Wer Absenkungen oder Ausnahmen für Flüchtlinge fordert, trägt nicht zur Integration, sondern zur Diskriminierung bei und schürt Unfrieden bei allen Beschäftigten."

Bestehende Ausnahmen "schlimm genug"

"Schlimm genug, dass es noch Ausnahmen gibt für Langzeitarbeitslose, Minderjährige, ZeitungszustellerInnen sowie bestimmte PraktikantInnen", sagte Körzell. Der DGB spricht sich seit dem Start des gesetzlichen Mindestlohns dafür aus, die Mindestlohn-Ausnahmen abzuschaffen.

"Wir warnen davor, Einstiegsqualifizierungen und Praktika als Einfallstor zur Aushebelung des Mindestlohns zu nutzen", so Körzell weiter. "Einstiegsqualifizierungsjahre (EQJ) sollten nur jenen jungen Leuten angeboten werden, die große Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt haben. Dazu gibt es schon entsprechende tarifvertragliche Regelungen. Diese haben die Arbeitgeber mit unterschrieben. Jetzt ist es an der Zeit das sie sich daran erinnern. Und für freiwillige Praktika gibt es bereits klare Regeln im Mindestlohngesetz: Dauern sie länger als drei Monate, ist der Mindestlohn vom ersten Tag an fällig."

 

Einige Arbeitgeberverbände versuchen offenbar Kapital zu schlagen aus der Flüchtlingssituation; andere, wie etwa der ZDH, verstehen, dass der Mindestlohn für alle auch vor Schmutzkonkurrenz schützt.


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